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"Klimanotstand"
Schwedisches Gericht verzichtet auf Strafe gegen Aktivisten

Ein Gericht in Schweden hat einen Klimaaktivisten des Ungehorsams gegen die Polizei für schuldig befunden, ihm aber mit Verweis auf den "Klimanotstand" keine Strafe auferlegt.

    Demonstration von Schülerinnen und Schülern der weltweiten Bewegung "FridaysForFuture"-Bewegung mit Seifenblasen und einem Schild, auf dem "Save The World Now" steht, aufgenommen am 22. März 2019 in Berlin
    Proteste gegen Klimapolitik - was ist erlaubt, was nicht? (imago images / IPON)
    "Es handelt sich um eine akute Notlage", erklärte das Gericht in Stockholm. Zwei von vier Richtern argumentierten, der Angeklagte habe "mit dem Ziel" gehandelt, eine Gefahr für die Gesellschaft abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, sie habe noch nicht entschieden, ob sie in dem Fall Berufung einlegen wolle.
    Die Auswirkungen des Klimawandels seien "bereits sichtbar", hieß es in dem Urteil. Vor diesem Hintergrund sei das Verhängen einer Strafe "offensichtlich unangemessen".
    Das Gericht folgte damit der Argumentation des Angeklagten. Der 41-Jährige hatte 2022 an einer Klimaprotestaktion im Zentrum von Stockholm teilgenommen. Dabei hatten Aktivisten den Verkehr blockiert. Der Mann gab zu, bei der Aktion mitgemacht zu haben, plädierte aber auf nicht schuldig, da er aufgrund des "anhaltenden Klimanotstands" aus der Not heraus gehandelt habe.
    Diese Nachricht wurde am 25.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.