
Fahrzeughalterinnen und -halter müssen auf einem Portal Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Nummernschild angeben. Ein Benutzerkonto und Angaben zur Person, die die Vignette kauft, sind nicht nötig. Wechselt der Besitzer das Auto und behält das Nummernschild, ist die Vignette weiter gültig. Bei einem Wechsel der Nummernschilder kann im Portal die Übertragung auf das neue Nummernschild beantragt werden. Das geht einmal pro Laufzeit.
Nach Angaben der Schweizer Behörden wird die E-Vignette durch Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit kontrolliert. Auf den Schweizer Straßen macht die Polizei Stichproben, indem sie Nummernschilder abruft.