Das Aufsichtsorgan der Berner Bundesanwaltschaft hat eine Voruntersuchung eingeleitet. Bis Anfang Mai wird abgeklärt, ob diese in ein Disziplinarverfahren gegen den Behördenchef münden muss.
Hintergrund der Vorabklärungen gegen Lauber ist ein obskures Treffen von Vertretern der Bundesanwaltschaft mit Infantino im Juni 2017. Die Beteiligten hatten dieses Meeting vehement bestritten, teilweise gaben sie sogar Erinnerungslücken an. Die Bundesanwaltschaft hatte das Treffen gegenüber einem Walliser Sonderermittler in der Fifa-Justizaffäre sogar erst auf Nachfrage sowie auf Vorhalt einer verräterischen E-Mail eingeräumt.
Verheimlichte Lauber ein Treffen mit Infantino?
Der Verdacht ist, dass die Bundesanwaltschaft ihr eigenes Aufsichtsorgan nicht über dieses insgesamt dritte Treffen Laubers mit Infantino informiert hat, und dass Lauber dies sogar geleugnet haben könnte. Laut Mitteilung des Aufsichtsgremiums der Berner Bundesanwaltschaft wurde der Bundesanwalt im Zuge einer seit Herbst 2018 laufenden Untersuchung zu seinen ersten beiden Treffen mit Infantino im Frühjahr 2016 befragt. Und dabei, so teilt ein Sprecher mit, habe Lauber erklärt, dass es "zu keinen weiteren Treffen mit Vertretern der FIFA oder UEFA" auf der Chefetage gekommen sei.
Die Bundesanwaltschaft beantwortet konkrete Fragen zum dritten Treffen 2017 äußerst ausweichend: Es gäbe Hinweise, die "auf ein weiteres Treffen" Laubers mit Infantino im Juni 2017 schließen ließen. Demnach war das Meeting also behördenintern nicht exakt terminiert. Hätte es privaten Charakter gehabt, wäre das fatal. Zu der Zeit hatte die Behörde noch ein Fußball-Verfahren offen, das Infantino selbst tangierte.