Umfragen hatten im Vorfeld vorausgesagt, dass eine Mehrheit von 53 bis 58 Prozent das von der Regierung und vom Parlament unterstützte Vorhaben billigen werde. Das Referendum war von einem Bündnis aus Sozialisten, Grünen und der Piratenpartei initiiert worden, die eine flächendeckende Überwachung der Telefon- und Internetkommunikation fürchteten, wie sie der frühere Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden in den USA aufgedeckt hatte.
Bewilligungen müssen eingeholt werden
Abgestimmt wurde dabei über ein bereits 2015 vom Parlament gebilligtes Gesetz über neue Regeln für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren. Das Gesetz für die Geheimdienstaktivitäten wurde vor einem Jahr verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft, da es durch die Volksabstimmung bestätigt werden musste.
Für das elektronische Eindringen in die Privatsphäre von Bürgern müssen jeweils Bewilligungen von Regierungsstellen sowie des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichts eingeholt werden. Bislang dürfen die Behörden lediglich öffentlich verfügbare Informationen oder Tipps von ausländischen Behörden nutzen, wenn sie Bedrohungslagen innerhalb der Schweiz beobachten.
Die Regierung argumentierte, dass die bisherigen begrenzten Befugnisse des Geheimdiensts angesichts der Bedrohung durch Terroristen nicht mehr angemessen seien. Der Geheimdienst dürfe "nicht blind und taub" sein. Er müsse vielmehr über alle erforderlichen Mittel verfügen, um bereits Planungen für Anschläge zu erkennen und unterbinden zu können.
Gegner warnen vor "Schnüffelstaat"
Die Gegner befürchten, dadurch würden die Bürgerrechte verringert. Darüber hinaus werde Terrorismus dadurch kaum verhindert und die vielgepriesene Schweizer Neutralität untergraben. Sie warnten vor einem Weg in einen "Schnüffelstaat".
Ferner stimmten die Schweizer über eine Gewerkschafts-Initiative zur Erhöhung der Rente um zehn Prozent ab, die aber abgelehnt wurde. Außerdem wurde ein Vorstoß der Grünen zurückgewiesen, der darauf zielte, einen schonenderen Umgang mit der Umwelt in der Verfassung zu verankern.
(fwa/nch)