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"Schwer vorstellbar, dass Frau Becker sagt, es war der und der"

Es wäre überraschend, wenn die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Prozess nun wirklich Ross und Reiter nennen würde, sagt der Rechtsanwalt und Buchautor Butz Peters. Unter den einst aktiven RAF-Mitgliedern gebe es so etwas wie ein Schweigegelübde und bislang habe keines der in der oberen Hierarchie stehenden RAF-Mitglieder ein anderes belastet.

Butz Peters im Gespräch mit Jasper Barenberg |
    Jasper Barenberg: Unter welchen Umständen hat ein Kommando der RAF Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet? Welche Rolle spielte damals Verena Becker? Sohn Michael Buback verdächtigt sie, von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben, die Bundesanwaltschaft sieht dafür keinerlei Anhaltspunkte, sie wirft Verena Becker aber vor, an der Entscheidung für den Mordanschlag, an der Planung und an der Vorbereitung der Tat beteiligt gewesen zu sein. Wesentliche neue Erkenntnisse hat der Prozess bei allem Aufwand in über mehr als 80 Verhandlungstagen bisher nicht gebracht, sagen Beobachter. Könnte sich das jetzt ändern? – Am Telefon begrüße ich den Anwalt Butz Peters, Autor des Buches "Tödlicher Irrtum – die Geschichte der RAF". Einen schönen guten Morgen, Herr Peters.

    Butz Peters: Guten Morgen, Herr Barenberg.

    Barenberg: Der Verteidiger hat ja angekündigt, dass Verena Becker sich am 14. Mai persönlich und im Einzelnen zu den Anklagepunkten äußern wird, und zwar in einer Erklärung in der Länge von etwa 20 Minuten. Was versprechen Sie sich von dieser Aussage?

    Peters: Auf jeden Fall darf man erst mal gespannt sein, nachdem sie nun nach eineinhalb Jahren Verhandlung zum ersten Mal selbst Stellung nehmen wird. Aufhorchen lässt auch der Satz des Verteidigers, der sagte, sie wird Ja oder Nein sagen. Das ist das Interessante. Überraschend wäre angesichts der jetzigen Prozesssituation – dort ist ja relativ wenig Belastendes gegen Frau Becker bisher zutage getreten, Sie haben es eben angesprochen -, wenn in dieser Prozesssituation einer der beiden wirklich sehr erfahrenen Strafverteidiger von Frau Becker ihr empfehlen würde, ein Geständnis dort abzulegen, denn es besteht ja die Möglichkeit (das ist eine komplizierte Frage, weil sie ja schon mal verurteilt worden ist, was nachher, falls sie verurteilt werden sollte, nochmals verurteilt werden sollte, was als Strafe herauskommt), hier steht ein Lebenslänglich im Raum. Auch wäre es überraschend, wenn ein RAF-Mitglied, das so lange geschwiegen hat und nicht gerade auf die Kronzeugenregelung zuläuft, wie Susanne Albrecht und Co., wenn dieses ehemalige RAF-Mitglied nun wirklich Ross und Reiter in einer Verhandlung nennen würde. Es gibt – ich sage das mal schlagwortartig – so etwas wie ein Schweigegelübde unter den einst aktiven RAF-Mitgliedern und bislang hat ja keines der, ich sage mal, in der oberen Hierarchie stehenden RAF-Mitglieder ein anderes belastet.

    Barenberg: Herr Peters, wird sie sagen, dass sie geschossen hat? Das ist ja die Frage, die seit gestern heftig diskutiert wird. Und wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe, dann gehen Sie davon aus, dass das jedenfalls nicht geschehen wird, oder?

    Peters: Was sie sagen wird, das weiß ich natürlich nicht. Aber ich halte das im Hinblick auf den bisherigen Geschehensablauf für relativ gering, also die Wahrscheinlichkeit dafür, und zwar deswegen, weil wenn sie sagen würde, ja, ich war die Schützin, dann bekäme sie ein Lebenslänglich, während wenn sie nichts sagen würde, liegt zumindest ein Freispruch nicht sehr fern, oder auch, dass halt festgestellt wird, dass sie entfernt vom Tatgeschehen war wie beispielsweise bei dem Eintüten des Bekennerschreibens, was ja eine Woche später geschickt worden ist. Mir scheint jetzt das historisch Interessante an dem, was jetzt da angekündigt wurde, zu sein: es stellt sich die Frage, ob die bisherige Version, von zwei Strafsenaten des Oberlandesgerichts in Stuttgart vertreten und entsprechend auch geurteilt, ob die sich halt aufrecht erhalten lässt. Ausgangspunkt für diese beiden Strafsenate in Entscheidungen aus dem Jahr 1980 gegen Knut Folkerts und 1985 gegen Christian Klar war, dass man im Vorfeld die beiden plus Günter Sonnenberg, einen Dritten, sehr viel am Tatort gesehen hat. Es gibt eine Reihe, eine Vielzahl von Zeugenaussagen, die sagen, ja, die sind das gewesen. Und daraus hat dann der Senat den Schluss gezogen, dass jene drei auch am Tattag in diesem Auto, in dem Alfa gesessen haben – drei Personen wurden da gesehen in dem Fluchtfahrzeug -, und dann heißt es in der Entscheidung weiter, zumal zumindest einer von ihnen, Knut Folkerts, kurz nach der Tat zusammen mit zwei Männern in Bietigheim im Alfa gesichtet wurde. Also man sagt, da haben drei in einem Auto gesessen, in dem Fluchtfahrzeug, und weil wir wissen, wer die drei gewesen sind, ging das Gericht fest davon aus, dass die drei halt auch die Mörder gewesen sein müssen. Offen geblieben ist, wer auf dem Motorrad gesessen hat – zwei von ihnen, sagt die Kammer, der Dritte hat im Fluchtwagen gewartet. Also es war damals, wenn man es genau betrachtet, wie heute eine relativ dünne Begründung, es waren Rückschlüsse, nämlich wer ist vor der Tat zusammen gesehen worden, wer ist im Fluchtwagen gesehen worden, also müssen die das auch gewesen sein. Nicht auszuschließen ist, dass vielleicht ein etwas anderer Tatablauf da ist, aber ich sage das, wie ich es vorhin schon gesagt habe: Es ist für mich nur schwer vorstellbar, dass Frau Becker sagt, es war der und der, beispielsweise Herr Wisniewski. Das hat ja Peter-Jürgen Boock mehrfach erklärt.

    Barenberg: Sie haben von den drei gesprochen, die ja auch deswegen verurteilt worden sind, Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. In dem Verfahren wurden ja viele ehemalige RAF-Terroristen als Zeugen geladen und die meisten haben sich an dieses Schweigegelübde, das Sie auch erwähnt haben, gehalten. Was könnte Verena Becker jetzt motivieren, das zu brechen, denn es ist ja unter diesen früheren Terroristen sehr schlecht angesehen?

    Peters: Na ja, wenn man sich mal genau anschaut, was gestern die beiden Verteidiger von Frau Becker angekündigt haben, dann haben sie ja nicht gesagt, dass sie das Schweigegelübde brechen wird. Sie haben ja nur gesagt, sie wird eine Erklärung zu den Anklagepunkten abgeben. Vorstellbar ist ja auch, dass sie sagt, das was mir vorgeworfen wird, Punkt für Punkt, nämlich dass sie – das sind die beiden Kernpunkte – auf die Entscheidung Einfluss genommen haben soll an ganz wichtiger Stelle und dass sie bei der Durchführung mit dabei gewesen war, das kann sie ja auch bestreiten, zum Beispiel – das kennen wir aus anderen Verfahren -, wenn sie sagt, ich bin dort überhaupt nicht gewesen in Karlsruhe, zu keinem einzigen Zeitpunkt in dem Raum April 1977, oder sie sagt, ich habe mich woanders aufgehalten, auch das hat es schon als Begründung gegeben. Also ich würde sagen, erst mal abwarten, ob es wirklich die Überraschung ist, die gestern nach der Erklärung so mancher angenommen hat.

    Barenberg: Der Anwalt Butz Peters, Autor des Buches "Tödlicher Irrtum". Danke für das Gespräch, Herr Peters.

    Peters: Gerne.

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