Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich Deutschland demnach an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten. Bei Blei muss die EU-Kommission neu entscheiden . Die Stoffe gelten zum Teil als krebserregend. Grund des Streits waren unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme in den Körper.
Schwermetalle in Farben und Lacken
Die EU lockerte 2009 in einer Spielzeugrichtlinie die Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber in Kinderspielzeug, die 2011 in Kraft trat. Deutschland hatte gegen diesen Beschluss gestimmt und anschließend bei der Kommission beantragt, die nationalen Grenzwerte beibehalten zu dürfen. Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.
Holger Brackemann, Cheftester der Stiftung Warentest, erklärte im Interview mit dem WDR, dass die alten Vorgaben der EU nicht ausreichten. Die Bundesregierung habe mit Recht Widerspruch eingelegt. Deshalb hätten in Deutschland bislang die alten, zum Teil strengeren Grenzwerte gegolten. Der Tester betonte, der Durchschnittswert der Mängel bei Spielzeug sei "relativ hoch".
Im Schnitt halten laut Experten etwa zehn Prozent der Spielwaren die gesetzlichen Anforderungen nicht ein. Meistens sind die hochgiftigen Schwermetalle in Farben und Lacken zu finden, was schwere Folgen haben kann. So sind kleine Mengen Blei bereits gesundheitsschädlich.
Herstellungsland kein Garant für gute Qualität
Allerdings sind nicht nur billige Produkte von den Mängeln betroffen. "Das Herkunftsland ist kein Garant für gute Qualität", da die einzelnen Bestandteile aus verschiedenen Ländern kommen würden, so Brackemann.
Die Bundesregierung kann gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch Rechtsmittel einlegen.
(tzi/bor)