Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, etwa die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften oder den Abschluss eines Heimvertrags. In der Betreuungsverfügung werden Wünsche formuliert, wie die Betreuung im Falle einer schweren Krankheit aussehen soll. Und in einer Patientenverfügung schließlich stehen Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung im Mittelpunkt, ob beispielsweise der Arzt lebensverlängernde Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten durchführt darf.
Über die unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen informiert die Medizinsendung Sprechstunde des Deutschlandfunks.
Carsten Schroeder spricht mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München und dem Palliativmediziner Dr. med. Matthias Thöns aus Bochum.
Link zur Hompage des Bundesministeriums der Justiz:
Betreuungsrecht/Patientenverfügung
Über die unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen informiert die Medizinsendung Sprechstunde des Deutschlandfunks.
Carsten Schroeder spricht mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München und dem Palliativmediziner Dr. med. Matthias Thöns aus Bochum.
Link zur Hompage des Bundesministeriums der Justiz:
Betreuungsrecht/Patientenverfügung