Cyber-Grooming
Sechs Jahre Haft für sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt

Das Kölner Landgericht hat einen 51-jährigen Mann wegen sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt zu sechs Jahren Haft verurteilt.

    Sexuelle Belästigung per Internet wird häufig als Cyber-Grooming bezeichnet.
    Sexuelle Belästigung per Internet wird häufig als Cyber-Grooming bezeichnet. (imago images / Sven Ellger / via www.imago-images.de)
    Es geht dabei um Cyber-Grooming. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts über eineinhalb Jahre in 24 Fällen Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren in Internet-Chats unter anderem dazu genötigt, ihm Nacktbilder zuzusenden und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dabei habe sich der Angeklagte mal als gleichaltriges Mädchen, mal als gleichaltriger Junge ausgegeben. Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei ein gefährlicher Sexualstraftäter. Er sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen.
    Diese Nachricht wurde am 07.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.