Horst Seehofer hatte in einem Brief der Bundesregierung vorgeworfen, mit ihrer Flüchtlingspolitik geltendes Recht zu brechen, da sie die "unkontrollierte Einreise" von Flüchtlingen nicht unterbinde. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Seehofer drohte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf diese Vorwürfe antwortete Merkel nun.
Nach eingehender Prüfung komme das Kanzleramt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung im Rahmen der Flüchtlingspolitik keine rechtlichen Bindungen missachtet habe. Auch sei der Vorwurf unbegründet, der Bund hätte keine Schritte zur Reduzierung der Flüchtlingszahl unternommen, zitiert die "Süddeutsche Zeitung" aus dem Schreiben.
Nachhaltige Lösung der "Flüchtlingskrise"
Merkel poche in ihrem Brief weiterhin auf eine "nachhaltige Lösung der Flüchtlingskrise". Hierfür seien Schritte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene nötig. Auch verweise sie auf die Bekämpfung der Fluchtursachen und der Geschäfts von Schlepperbanden durch die Konferenz in London Anfang Februar und das Abkommen mit der Türkei zur Rücknahme von Flüchtlingen. Merkel erwähne zudem die Bemühungen der Bundesregierung, die Asylzuständigkeiten im europäischen Recht neu zu ordnen. Auch habe die deutsche Politik auf die Krise reagiert, indem sie Verfahren verschlankt und erhebliche Mittel im Haushalt bereitgestellt habe.
Seehofer reagiert enttäuscht
In seinem ursprünglichen Brief vom 26. Januar hatte Seehofer von der Bundesregierung einen Kurswechsel in der Flüchtlingspolitik gefordert. Entsprechend enttäuscht sei der bayerische Ministerpräsident von der Antwort aus dem Kanzleramt, schreibt die "SZ" weiter.
(tzi/hba)