Sandra Schulz: In diesem Jahr stehen die Adventssonntage in der Hauptstadt zum letzten Mal als Synonym fürs Shoppen. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Berliner Ladenöffnungszeiten, die liberalsten in ganz Deutschland, nicht mit der Religionsfreiheit in Einklang zu bringen seien. Von einem Rückschritt für das Christmas-Shoppen spricht Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Von einer Höchstzahl von acht verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ist die Rede im Urteil. Mein Kollege Jürgen Zurheide hat den evangelischen Landesbischof in Berlin, Markus Dröge, gefragt, ob er mit dem Urteil zufrieden sei.
Markus Dröge: Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden und das macht sich weniger an der Zahl fest, als an der Art der Begründung. Das ist eine sehr grundsätzliche Stärkung der Feiertagskultur und des Sonntagsschutzes, und weil das genau unserer Intention entsprach, sind wir mit dem Urteil sehr glücklich.
Jürgen Zurheide: Ich habe in einer Reaktion – jetzt weiß ich nicht von wem -, jedenfalls einer Reaktion der Kirchen gelesen, das ist ein klares Signal gegen den überbordenden Konsum. Was ist in Ihren Augen überbordender Konsum?
Dröge: Zunächst mal ist uns wichtig, dass der Sonntagsschutz gestärkt ist und dass ganz klar gesagt wurde, es geht um einen freien Tag, der erkennbar anders ist als die Werktage und zur Entfaltung der Persönlichkeit, und dieses wird wiederum mit sehr vielen Aspekten begründet. Es geht einmal natürlich um die religiöse Dimension, den Gottesdienst, aber auch gemeindliches Leben am Sonntag; es geht aber auch um soziale Dinge, gesellschaftliches Engagement, Vereinsleben, kulturelles Engagement, und all dies muss geschützt werden, das ist ein hohes Kulturgut, und aus diesem Grund sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden. Wir haben in letzter Zeit, um auf Ihre Frage zurückzukommen, eben erlebt, dass mit der Begründung Shopping und mit den Interessen des Handels immer mehr schleichend dieser Feiertagsschutz aufgehoben wurde, und deshalb halte ich das für ein sehr grundsätzliches Urteil, was langfristig Wirkung haben wird.
Zurheide: Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, Bischof Dröge, warum eigentlich nur im Handel, denn insgesamt stellen wir in der Arbeitswelt ja fest, dass immer mehr Menschen am Wochenende arbeiten müssen, und zum Wochenende zähle ich jetzt auch den Samstag. Früher war es üblich, dass am Bau am Samstag nie gearbeitet wurde; inzwischen ist das üblich und es geht dann immer mehr auch in anderen Produktionsbereichen der deutschen Wirtschaft so. Ist das nicht ohnehin eine Tendenz, die Sie dann jenseits des Handels auch aufnehmen müssen?
Dröge: Ja und gerade deshalb ist das Urteil so wichtig und ich glaube, es wird auch in diese Bereiche hinein Wirkung haben. Es gibt Arbeiten, die müssen sein, trotz des Sonntages, weil man zum Beispiel in den Hilfsdiensten Menschen helfen muss. Es gibt Arbeiten, die müssen sein für den Sonntag, die Dienstleistung, wo anderen dann ermöglicht wird, einen Sonntag der Ruhe für die Familie zu gestalten. Aber es gibt eben auch viele Bereiche, da muss es nicht sein und da ist jetzt mehr Rechtssicherheit erreicht. Da glaube ich, deswegen wird es genau in diese Bereiche, die Sie nennen, auch Ausstrahlung haben.
Zurheide: Da kommt ja immer das Argument, der Wettbewerbsdruck international ist so groß, deshalb müssen wir das tun. Dürfen wir jetzt erwarten, dass die Kirchen sich demnächst auch solchen Produktionsdingen zuwenden und da vielleicht auch eine Klage anstrengen?
Dröge: Ich würde genauer nachlesen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, was ja sehr bewusst auch ein solches Grundsatzurteil gefällt hat. Was Sie jetzt nennen, kann ich mir im Moment jedenfalls nicht vorstellen, dass das unsere Aufgabe als Kirche in der Zukunft sein würde. Aber wir haben eben diesen Anlass der schleichenden Aufweichung des Sonntages durch immer mehr Ladenöffnung genommen, um einmal hier jetzt auch ein solches Grundsatzurteil zu bekommen.
Zurheide: Jetzt gibt es heute – auch das betrifft dann nicht den Sonntag, aber die Woche – aus Bayern zum Beispiel vom dortigen liberalen Wirtschaftsminister Hinweise, dann müssen wir eben, wenn wir am Wochenende nicht dürfen, mehr in der Woche tun. Ist das aus Ihrer Sicht im Sinne des Erfinders gewesen?
Dröge: Da würde ich erst mal die Begründung hören wollen. Das Schöne bei diesem Urteil aus Karlsruhe ist ja, dass der Mensch und seine Rechte in den Mittelpunkt gestellt wird, und zu diesem Recht gehört eben nicht nur das Arbeiten und Arbeiten müssen, sondern auch der Ruhetag, und das sollte man dann auch erst mal ernst nehmen.
Schulz: Der evangelische Landesbischof in Berlin, Markus Dröge, im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Die Fragen stellte Jürgen Zurheide.
Markus Dröge: Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden und das macht sich weniger an der Zahl fest, als an der Art der Begründung. Das ist eine sehr grundsätzliche Stärkung der Feiertagskultur und des Sonntagsschutzes, und weil das genau unserer Intention entsprach, sind wir mit dem Urteil sehr glücklich.
Jürgen Zurheide: Ich habe in einer Reaktion – jetzt weiß ich nicht von wem -, jedenfalls einer Reaktion der Kirchen gelesen, das ist ein klares Signal gegen den überbordenden Konsum. Was ist in Ihren Augen überbordender Konsum?
Dröge: Zunächst mal ist uns wichtig, dass der Sonntagsschutz gestärkt ist und dass ganz klar gesagt wurde, es geht um einen freien Tag, der erkennbar anders ist als die Werktage und zur Entfaltung der Persönlichkeit, und dieses wird wiederum mit sehr vielen Aspekten begründet. Es geht einmal natürlich um die religiöse Dimension, den Gottesdienst, aber auch gemeindliches Leben am Sonntag; es geht aber auch um soziale Dinge, gesellschaftliches Engagement, Vereinsleben, kulturelles Engagement, und all dies muss geschützt werden, das ist ein hohes Kulturgut, und aus diesem Grund sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden. Wir haben in letzter Zeit, um auf Ihre Frage zurückzukommen, eben erlebt, dass mit der Begründung Shopping und mit den Interessen des Handels immer mehr schleichend dieser Feiertagsschutz aufgehoben wurde, und deshalb halte ich das für ein sehr grundsätzliches Urteil, was langfristig Wirkung haben wird.
Zurheide: Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, Bischof Dröge, warum eigentlich nur im Handel, denn insgesamt stellen wir in der Arbeitswelt ja fest, dass immer mehr Menschen am Wochenende arbeiten müssen, und zum Wochenende zähle ich jetzt auch den Samstag. Früher war es üblich, dass am Bau am Samstag nie gearbeitet wurde; inzwischen ist das üblich und es geht dann immer mehr auch in anderen Produktionsbereichen der deutschen Wirtschaft so. Ist das nicht ohnehin eine Tendenz, die Sie dann jenseits des Handels auch aufnehmen müssen?
Dröge: Ja und gerade deshalb ist das Urteil so wichtig und ich glaube, es wird auch in diese Bereiche hinein Wirkung haben. Es gibt Arbeiten, die müssen sein, trotz des Sonntages, weil man zum Beispiel in den Hilfsdiensten Menschen helfen muss. Es gibt Arbeiten, die müssen sein für den Sonntag, die Dienstleistung, wo anderen dann ermöglicht wird, einen Sonntag der Ruhe für die Familie zu gestalten. Aber es gibt eben auch viele Bereiche, da muss es nicht sein und da ist jetzt mehr Rechtssicherheit erreicht. Da glaube ich, deswegen wird es genau in diese Bereiche, die Sie nennen, auch Ausstrahlung haben.
Zurheide: Da kommt ja immer das Argument, der Wettbewerbsdruck international ist so groß, deshalb müssen wir das tun. Dürfen wir jetzt erwarten, dass die Kirchen sich demnächst auch solchen Produktionsdingen zuwenden und da vielleicht auch eine Klage anstrengen?
Dröge: Ich würde genauer nachlesen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, was ja sehr bewusst auch ein solches Grundsatzurteil gefällt hat. Was Sie jetzt nennen, kann ich mir im Moment jedenfalls nicht vorstellen, dass das unsere Aufgabe als Kirche in der Zukunft sein würde. Aber wir haben eben diesen Anlass der schleichenden Aufweichung des Sonntages durch immer mehr Ladenöffnung genommen, um einmal hier jetzt auch ein solches Grundsatzurteil zu bekommen.
Zurheide: Jetzt gibt es heute – auch das betrifft dann nicht den Sonntag, aber die Woche – aus Bayern zum Beispiel vom dortigen liberalen Wirtschaftsminister Hinweise, dann müssen wir eben, wenn wir am Wochenende nicht dürfen, mehr in der Woche tun. Ist das aus Ihrer Sicht im Sinne des Erfinders gewesen?
Dröge: Da würde ich erst mal die Begründung hören wollen. Das Schöne bei diesem Urteil aus Karlsruhe ist ja, dass der Mensch und seine Rechte in den Mittelpunkt gestellt wird, und zu diesem Recht gehört eben nicht nur das Arbeiten und Arbeiten müssen, sondern auch der Ruhetag, und das sollte man dann auch erst mal ernst nehmen.
Schulz: Der evangelische Landesbischof in Berlin, Markus Dröge, im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Die Fragen stellte Jürgen Zurheide.