"Der 28. Juli 1866 war ein Meilenstein in der Geschichte der Kommunikationstechnik."
Nein, wirklich rasant ist der Beginn der Rede nicht, die der FDP-Abgeordnete Björn Sänger da hält. Dabei es geht doch um den rasend schnellen Hochfrequenzhandel.
"Was geschah an diesem 28. Juli 1866? Ich werd’s gleich ausführen. Sie brauchen nicht zu lange gespannt zu sein."
Sänger erzählt von der Inbetriebnahme eines Unterseekabels von Europa nach Amerika. Diese eher langsam erzählte Geschichte passt zu den Regierungsplänen: Verlangsamen und Ausbremsen will man den Hochfrequenzhandel – und ihn besser kontrollieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hochfrequenzhändler in Zukunft der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin unterstehen und dort eine Zulassung beantragen müssen. Bei Bedarf sollen BaFin und Börsenaufseher in Zukunft auch Zugriff bekommen auf das Allerheiligste: die Algorithmen, also die mathematischen Anweisungen für die Computer.
Außerdem sollen bestimmte Handelsstrategien in Zukunft verboten oder begrenzt werden. Damit wäre es nicht mehr so leicht, den Kauf einer Aktie massenhaft nur vorzutäuschen um die Kurse zu manipulieren. Ein komplettes Verbot des Hochfrequenzhandels kommt für Union und FDP aber nicht in Frage, denn, so Björn Sänger:
"Wir wollen Abwanderung verhindern, weil jeder Hochfrequenzhändler, der nicht mehr in Deutschland handelt, handelt auch nicht mehr unter der BaFin, dieses Gesetz ist ein weiterer Beitrag dieser Bundesregierung zur Systemstabilität in den Finanzmärkten, es ist ein gutes Gesetz, herzlichen Dank."
Kein Gutes Gesetz sei das, hält Gerhard Schick dagegen, er ist Finanzexperte der Grünen.
"Sie bleiben nach wie vor dem Prinzip treu, dass die Selbstkontrolle der Märkte wohl am Besten funktioniert. Sonst kann man es sich nicht erklären, warum die konkrete Ausgestaltung der Regeln den Handelsplattformen selbst überlassen wird – als ob es da keine Interessenkonflikte gäbe."
Von einem Tempolimit für den Hochfrequenzhandel sei ja oft die Rede gewesen sagt Gerhard Schick. Aber
"Dieses Tempolimit fehlt genau in dem hier vorgelegten Gesetzentwurf. Da steht zwar alles Mögliche drin – aber kein Tempolimit."
Die Oppositionsparteien fordern eine Mindesthaltefrist für Börsenaufträge. Eine Order müsste dann zum Beispiel für eine halbe oder eine Sekunde aufrecht erhalten werden. Für Hochfrequenzhändler ist dieser Zeitraum bereits eine halbe Ewigkeit.
Nein, wirklich rasant ist der Beginn der Rede nicht, die der FDP-Abgeordnete Björn Sänger da hält. Dabei es geht doch um den rasend schnellen Hochfrequenzhandel.
"Was geschah an diesem 28. Juli 1866? Ich werd’s gleich ausführen. Sie brauchen nicht zu lange gespannt zu sein."
Sänger erzählt von der Inbetriebnahme eines Unterseekabels von Europa nach Amerika. Diese eher langsam erzählte Geschichte passt zu den Regierungsplänen: Verlangsamen und Ausbremsen will man den Hochfrequenzhandel – und ihn besser kontrollieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hochfrequenzhändler in Zukunft der Kontrolle der Bankenaufsicht BaFin unterstehen und dort eine Zulassung beantragen müssen. Bei Bedarf sollen BaFin und Börsenaufseher in Zukunft auch Zugriff bekommen auf das Allerheiligste: die Algorithmen, also die mathematischen Anweisungen für die Computer.
Außerdem sollen bestimmte Handelsstrategien in Zukunft verboten oder begrenzt werden. Damit wäre es nicht mehr so leicht, den Kauf einer Aktie massenhaft nur vorzutäuschen um die Kurse zu manipulieren. Ein komplettes Verbot des Hochfrequenzhandels kommt für Union und FDP aber nicht in Frage, denn, so Björn Sänger:
"Wir wollen Abwanderung verhindern, weil jeder Hochfrequenzhändler, der nicht mehr in Deutschland handelt, handelt auch nicht mehr unter der BaFin, dieses Gesetz ist ein weiterer Beitrag dieser Bundesregierung zur Systemstabilität in den Finanzmärkten, es ist ein gutes Gesetz, herzlichen Dank."
Kein Gutes Gesetz sei das, hält Gerhard Schick dagegen, er ist Finanzexperte der Grünen.
"Sie bleiben nach wie vor dem Prinzip treu, dass die Selbstkontrolle der Märkte wohl am Besten funktioniert. Sonst kann man es sich nicht erklären, warum die konkrete Ausgestaltung der Regeln den Handelsplattformen selbst überlassen wird – als ob es da keine Interessenkonflikte gäbe."
Von einem Tempolimit für den Hochfrequenzhandel sei ja oft die Rede gewesen sagt Gerhard Schick. Aber
"Dieses Tempolimit fehlt genau in dem hier vorgelegten Gesetzentwurf. Da steht zwar alles Mögliche drin – aber kein Tempolimit."
Die Oppositionsparteien fordern eine Mindesthaltefrist für Börsenaufträge. Eine Order müsste dann zum Beispiel für eine halbe oder eine Sekunde aufrecht erhalten werden. Für Hochfrequenzhändler ist dieser Zeitraum bereits eine halbe Ewigkeit.