Trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können künftig mit einer einfachen Erklärung ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Derzeit sind dafür ärztliche Gutachten eine Voraussetzung. Dies wird von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden.
Auch für Minderjährige kann künftig der Geschlechtseintrag geändert werden. Jugendliche ab 14 Jahren benötigen dafür die Zustimmung der Eltern. Nach Ablauf eines Jahres kann der Eintrag wieder geändert werden. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten.
Der Bundestag verabschiedete auch eine Reform des Namensrechts. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen führen können. Dies gilt auch für deren Kinder. Scheidungs- und Stiefkinder können künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater leichter übernehmen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten.
Zuvor hatte der Bundestag eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen.
Diese Nachricht wurde am 12.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.