Seit heute in Kraft
Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht einfachere Änderung von Geschlechtseintrag und Vorname

In Deutschland tritt heute das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen können nun Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen.

    Eine Teilnehmerin mit einer Inter*Progress-Flag in den Haaren geht beim Christopher Street Day (CSD) in Thüringen durch die Innenstadt.
    Zum 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten (Symbolbild) (dpa / Jacob Schröter)
    Zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig. Bundesfamilienministerin Paus sagte, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz sei damit Geschichte. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, verwies auf hohe Anmeldezahlen bei den Standesämtern, die zeigten, dass viele sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet hätten. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, wünscht sich darüber hinaus einen verfassungsrechtlichen Schutz für queere Menschen in Deutschland. Trans-Personen seien besonders häufig Gewalt ausgesetzt, erklärte die Beauftragte.
    Kritik äußerte dagegen die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bär. Die Bundesregierung habe ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht, sagte sie. Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht nur bei Konservativen, sondern auch unter Feministinnen umstritten, die teilweise vor Missbrauch warnen.

    Mehr zum Thema

    Die Antworten auf die wichtigstenFragen zum Selbstbestimmungsgesetz haben wir hier für Sie zusammengefasst.
    Mehr Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie auch auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
    Diese Nachricht wurde am 01.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.