Trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen können künftig Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig.
Bundesfamilienministerin Paus teilte mit, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz sei damit Geschichte. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, sagte, die hohen Anmeldezahlen bei den Standesämtern zeigten, dass viele sehnsüchtig auf das Gesetz gewartet hätten.
Kritik äußerte dagegen die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Bär. Die Bundesregierung habe ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht. Das Gesetz ist nicht nur bei Konservativen, sondern auch unter Feministinnen umstritten, die teilweise vor Missbrauch warnen und Gefahren für Mädchen und Frauen etwa in Umkleidekabinen oder Frauenhäusern fürchten.
Diese Nachricht wurde am 01.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.