"Reichsbürger"-Szene
Selbsternannter "König von Deutschland": Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig

Der selbsternannte "König von Deutschland", Fitzek, muss ins Gefängnis.

    Peter Fitzek sitzt in einen Saal des Landgerichtes hinter Aktenordnern.
    Der selbsternannte "König von Deutschland", Fitzek, muss für acht Monate ins Gefängnis (Archivbild). (picture alliance/dpa/Klaus-Dietmar Gabbert)
    Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt hat die Revision des zur sogenannten Reichsbürgerszene gehörenden Angeklagten verworfen. Damit ist ein Urteil gegen Fitzek aus dem Juli 2023 rechtskräfitg. Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen den heute 59-Jährigen wegen Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Anlass war eine Auseinandersetzung mit einer Mitarbeiterin im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg.
    Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt einer Gruppierung namens „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von dem Verurteilten 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab.
    (AZ: 4 NBs 394 Js 11964/22)
    Diese Nachricht wurde am 13.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.