Wörtlich garantiert wird demnach die "Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen". Damit das Gesetz Verfassungsrang erhält, muss das Vorhaben im Kongress noch von einer Drei-Fünftel-Mehrheit gebilligt werden. Das gilt als sicher. Präsident Macron teilte auf X mit, er werde eine Kongress-Sitzung für kommenden Montag einberufen.
In Frankreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet.
Diese Nachricht wurde am 29.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.