Wahlberichterstattung
Sender dürfen Prognosen für kleine Parteien zusammenfassen

Öffentlich-rechtliche Sender müssen bei Wahlsendungen die Prognosen oder Hochrechnungen für kleine Parteien nicht einzeln ausweisen.

    Verschwommene Hochrechnung- bei einer Landtagswahl
    Sender dürfen Hochrechnungen für kleinere Parteien zusammenfassen. (picture alliance / Wolfgang Maria Weber / R7172)
    Sie dürfen unter dem Stichwort "Andere" zusammengefasst werden. In einem Streit zwischen der Tierschutzpartei und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Sender Recht. Es ging um die Berichterstattung nach der Landtagswahl in Brandenburg im Jahr 2019, bei der die Tierschutzpartei 2,6 Prozent holte.
    Das Konzept des RBB sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Er habe sich daran orientiert, wie wahrscheinlich ein Einzug der jeweiligen Partei in den Landtag war und wie wichtig sie in der Bundespolitik ist. Außerdem habe der RBB in seinem Internetangebot vertiefende Informationen zur Verfügung gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 13.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.