Ein RBB-Sprecher verwies unter anderem auf die im Staatsvertrag festgehaltene Verpflichtung, das Fernsehprogramm mindestens 60 Minuten am Tag in beiden Bundesländern auseinanderzuschalten. Auch die Bestimmung, wo und in welcher Anzahl Regionalbüros und -studios in Brandenburg einzurichten sind, verletze die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene Rundfunkfreiheit.
Die Beschwerde gegen den Staatsvertrag werde in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, teilte der Sprecher weiter mit. RBB-Intendantin Demmer nannte die Verfassungsbeschwerde "angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit unausweichlich".
Staatsvertrag als Reaktion auf Vorwürfe der Vetternwirtschaft
Die Regierungen von Berlin und Brandenburg hatten mit dem neuen Staatsvertrag Konsequenzen aus der Krise beim RBB im Sommer 2022 gezogen. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung standen die fristlos entlassene Intendantin Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.
Als Reaktion auf die Krise des Senders wurden im neuen Staatsvertrag für Entscheidungsträger im RBB Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln eingeführt. Zudem wurde das Gehalt des Intendanten gedeckelt. Auch sollte die regionale Ausrichtung des Senders gestärkt werden.
Diese Nachricht wurde am 16.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.