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Serie: Riester-Rente
Mit Kindern ertragreich, nur nichts für Bequeme

Sich mit der späteren Rente zu beschäftigen, ist bei Jüngeren ungefähr so beliebt wie Steuerbelege zu sortieren. Erst recht, wenn es sich um das komplexe Riestern oder die zweite Variante, das Wohnriestern, handelt. Riestern lohnt sich - es kommt nur darauf an, wer, wie und wann er oder sie es tut.

Von Katja Scherer |
    Ein Sparschwein steht vor einem Schild mit der Aufschrift Riester-Rente.
    Riestern und Wohnriestern - wie geht das? (picture-alliance/ dpa-ZB / Jens Büttner)
    Montag 16.07.2018 Teil 1
    Für wen lohnt sich Riestern?

    Dienstag 17.07.2018 Teil 2
    Was Sie beim Riestern unbedingt beachten sollten

    Mittwoch 18.07.2018 Teil 3
    Eigentum dank Wohnriestern: Vor- und Nachteile

    Donnerstag 19.07.2018 Teil 4
    Statt Rente lieber eine Wohnung: Riesterrente umwandeln


    Freitag 20.07.2018 Teil 5
    Riesterrente: Wie könnten Alternativen aussehen?
    Dienstag 24.07.2018 Teil 6
    Scheidung, Jobverlust oder Ausland: Die Auswirkungen aufs Riestern
    FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Riestern und Wohnriestern

    Vor Rentenbeginn:

    Wer darf überhaupt die Riester-Förderung in Anspruch nehmen?
    Als unmittelbar förderberechtigt gilt jeder, der gesetzlich rentenversichert ist. Das gilt einerseits für alle abhängig Beschäftigten, egal ob diese Voll- oder Teilzeit arbeiten oder sich noch in der Ausbildung befinden. Auch Beamte, Berufssoldaten, Richter und Pfarrer dürfen riestern, ebenso wie jene Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu zählen zum Beispiel Künstler oder Journalisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.
    Mittelbar förderberechtigt sind Personen, die selbst eigentlich keinen Anspruch auf die Riester-Förderung hätten, aber durch ihren förderberechtigten Partner "Mit-Riestern" können. Das gilt zum Beispiel für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die sich um den Haushalt kümmern oder selbstständig arbeiten und nicht gesetzlich rentenversichert sind. Auch Sozialhilfeempfänger sind über ihren Partner zulagenberechtigt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen mittelbar Förderberechtigte einen jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Sie erhalten Zulagen in der gleichen Größenordnung wie ihr Partner. Das heißt: Bezieht ihr Partner nur die Hälfte der Zulagen, gilt das auch für sie - selbst wenn sie den Sockelbetrag von 60 Euro komplett gezahlt haben.
    Kann man auch mehr einzahlen als 2.100 Euro im Jahr?
    Ja. Gefördert werden allerdings maximal 2.100 Euro. Manche Experten empfehlen das Übersparen eines Riester-Vertrags, um bei der Abgeltungssteuer zu sparen. Erträge aus Riester-Renten werden in der Regel mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei Fondssparplänen gilt: Wenn ein Vertrag zwölf Jahre gelaufen ist und der Sparer zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 62 Jahre alt ist, ist die Hälfte des Ertrages sogar steuerfrei. Abgesehen von solchen Steuertricks lohnt sich das Übersparen eines Riester-Vertrages kaum, da andere Anlageformen höhere Renditen bringen.
    Welche Formen der Riester-Rente gibt es?
    Es gibt drei verschiedene Formen: klassische Rentenversicherungen mit garantiertem Zins, Banksparpläne oder Fondssparpläne. Bei einer Rentenversicherung bekommen Kunden eine garantierte Mindestrente, können aber mehr erhalten, wenn die Zinsentwicklung günstig ist. Diese Art der Riester-Rente lohnt sich allerdings nur für Menschen, die über lange Zeit in ihren Vertrag einzahlen können, da die Abschlusskosten relativ hoch sind. Banksparpläne haben niedrige Abschlusskosten und können vergleichsweise leicht gekündigt werden. Allerdings sind die Zinsen auch recht niedrig. Bei einem Fondssparplan profitieren Anleger von Kursgewinnen an den Börsen.
    Lohnt sich Riester trotz niedriger Zinsen?
    Bei vielen Riester-Produkten bekommen Sparer in Niedrigzinsphasen weniger heraus. Allerdings: Das gilt für nicht-riestergeförderte Banksparpläne und Rentenversicherungen natürlich auch. Will man eine höhere Verzinsung erreichen, muss man sich also generell für ein risikoreicheres Produkt entscheiden. Riester-Verträge sind grundsätzlich auch nicht als große Renditebringer angelegt, sondern als sichere Altersvorsorge. Das heißt: Man bekommt auf jeden Fall das heraus, was man eingezahlt hat, und profitiert zudem von den staatlichen Zulagen bzw. der Steuerersparnis. Diese hängen nicht vom Zins ab.
    Lohnt sich Riester für Geringverdiener und ALG2-Empfänger?
    Ja, Riester kann sich auch für Geringverdiener lohnen. Grund dafür ist eine kürzlich in Kraft getretene Gesetzesänderung: Seit 2018 dürfen Riester-Sparer, die im Alter Grundsicherung beziehen, bis zu 200 Euro pro Monat Rente anrechnungsfrei behalten. Das macht Riester auch für Geringverdiener attraktiv. Früher wurde ihre Riester-Rente mit ihrer staatlichen Grundsicherung verrechnet. Wer mit gesetzlicher Rente plus Riester weniger zusammen hatte als die Grundsicherung, hatte sich das Geld also umsonst abgespart.
    Auch wer arbeitslos ist, kann weiter in die Riester-Rente einsparen. Voraussetzung dafür ist, dass man bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist. Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit richtet sich der Eigenbeitrag, der in den Vertrag eingezahlt werden muss, nach dem Bruttoeinkommen im Vorjahr. Im nachfolgenden Jahr wird das Arbeitslosengeld zugrunde gelegt. Wer Hartz IV bezieht, muss nur 60 Euro jährlich in den Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Wer auch das nicht schafft, kann seinen Vertrag vorübergehend stilllegen. Dann zahlt er keine Beiträge ein, erhält aber auch keine Zulagen.
    Ein Vorteil der Riester-Rente: Sie ist pfändungssicher. Der Staat kann also Arbeitslose nicht zwingen, ihren Vertrag aufzulösen. Aber: Entscheidet man sich aus freien Stücken dafür, etwa, weil man auf das angesparte Geld zugreifen will, gilt das im Rentenfachjargon als "schädliche" Verwendung und man muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten.
    Was ist eine schädliche Verwendung? Welche Konsequenzen hat das?
    Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn Sparer ihren Vertrag kündigen oder das angesparte Kapital vor Rentenbeginn entnehmen – zum Beispiel, um ein Auto zu kaufen. Lediglich der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zur Altersvorsorge ist unter gewissen Auflagen gestattet. Wird diese Immobilie dann allerdings wieder verkauft und das Kapital nicht in eine neue Immobilie oder einen Riester-Vertrag reinvestiert, liegt ebenfalls eine schädliche Verwendung vor. Ein weiterer Grund für eine schädliche Verwendung kann sein, dass Sparer dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland umziehen oder dass sich im Todesfall die Erben das Kapital aus dem Riester-Vertrag auszahlen lassen. Bei einem Riester-Vertrag müssen im Falle einer schädlichen Verwendung alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Für Wohnriester gelten nochmal gesonderte Regeln.
    Welche Vor- und Nachteile hat es, seinen Vertrag ruhen zu lassen?
    Wer seinen Vertrag ruhen lässt, zahlt keine Beiträge mehr ein und erhält keine Zulagen mehr. Das angesparte Kapital bleibt gebunden. Der Vorteil ist, dass – anders als bei einer Kündigung des Riester-Vertrags – die bereits erhaltene staatliche Förderung nicht zurückgezahlt werden muss. Bei vielen Anbietern kann man die Beitragszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, etwa, wenn ein finanzieller Engpass überwunden ist. Man kann seinen Vertrag aber auch dauerhaft ruhen lassen. Das bereits eingesparte Kapital wird dann weiter verzinst; die Rentenansprüche fallen aber natürlich niedriger aus als ursprünglich mit dem Anbieter vereinbart. Um den Vertrag stillzulegen, reicht in der Regel eine schriftliche Mitteilung an den Riester-Anbieter.
    Was muss man beachten, wenn sich der eigene Status ändert?
    Riester ist generell eine vergleichsweise unflexible Altersvorsorge. Größere Veränderungen in der Lebensplanung können daher durchaus mit finanziellen Nachteilen verbunden sein:
    Selbstständigkeit: Wer in die Selbstständigkeit wechselt, droht seine Förderberechtigung zu verlieren. Das hängt allerdings stark von der neuen Tätigkeit ab: Wer in die Künstlersozialkasse einzahlt oder auf andere Weise in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf weiter riestern. Für andere Selbstständige ist die Rürup-Rente das entsprechende Pendant. Hat man bereits einen Riester-Vertrag und macht sich dann selbstständig, wird der Vertrag in der Regel stillgelegt. Das heißt, man zahlt nicht mehr in den Vertrag ein, er ruht. Meist ist das günstiger als den Vertrag zu kündigen, weil bei einer Kündigung alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
    Auslandsaufenthalt: Wer von seinem Arbeitgeber für begrenzte Zeit ins Ausland entsendet wird, bekommt die Förderung weiterhin – egal, ob er in der EU arbeitet oder im weiter entfernten Ausland. Riester-Sparer, die für immer ins Ausland gehen, bekommen keine weitere staatliche Förderung mehr. Ob sie ihre bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen, hängt von ihrem neuen Wohnort ab. Bei einem Umzug innerhalb der EU bzw. nach Island, Norwegen und Liechtenstein können sie die Förderung behalten. Geht es in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Auf Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen kann die Rückzahlung gestundet werden. Das kann vor allem dann Sinn machen, wenn man vielleicht vor Renteneintritt doch nochmal in Deutschland arbeiten möchte: In diesem Fall kann der stillgelegte Riester-Vertrag wieder aufgenommen und weiter bespart werden. Wer einen Wohnriester-Vertrag abschließt und nur für einige Zeit ins Ausland geht, bleibt ebenfalls förderberechtigt – vorausgesetzt, er zieht aus beruflichen Gründen in die Ferne und kehrt vor Rentenantritt wieder zurück.
    Weitere Infos: Riester-Rente im Ausland - Förderung behalten
    Todesfall: Stirbt der Riester-Sparer in der Ansparphase, kann der Ehepartner das Guthaben aus dem Riester-Vertrag auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Hat er keinen eigenen, kann er noch bis zum Ablauf des Todesjahres einen abschließen. Bei einigen Riester-Rentenversicherungen gibt es alternativ die Möglichkeit, das Kapital in eine Witwen- bzw. Witwer-Rente umzuwandeln. Die Umwandlung in eine Waisenrente ist laut dem Bund der Versicherten nur in seltenen Fällen möglich. Wenn sich die Erben das Kapital aus dem Riester-Vertrag auszahlen lassen, gilt das als "schädliche" Verwendung. Dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
    Stirbt der Riester-Sparer oder die Riester-Sparerin während der Auszahlungsphase, entscheidet die im Vertrag vereinbarte Rentengarantiezeit darüber, wie lange noch den jeweiligen Lebensgefährten die Rente ausgezahlt wird. Weitere Infos vom Bund der Versicherten.
    Scheidung: Sind beide Partner eines kinderlosen Paares unmittelbar förderberechtigt und mit einem Vertrag ausgestattet, ändert sich in der Regel nichts. Beide führen ihre Verträge wie gehabt fort.
    Zu beachten ist allerdings, dass bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich greift. Das heißt: Jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, wird halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben. Das gilt auch, wenn ein Partner vor der Scheidung keinen Riester-Vertrag hatte. Mit der Scheidung erhält er ein Riester-Rentenkonto, auf das nach Renteneintritt die Hälfte der Rentenansprüche seines Ex-Partners fließen.
    Vorsicht auch beim Förderstatus: War einer der Ehepartner nur mittelbar förderberechtigt, so verliert er diese indirekte Förderberechtigung nach der Scheidung. In diesem Fall ist es für ihn meist besser, seinen Riester-Vertrag nicht zu kündigen, sondern ruhen zu lassen. Sonst müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
    Gibt es Kinder in der Ehe, hat derjenige Anspruch auf die Kinder-Zulage, der auch das Kindergeld erhält. Ändert sich durch die Scheidung etwas am Kindergeld, sollte das daher auf jeden Fall zeitnah dem Riester-Anbieter mitgeteilt werden.
    Wie wirkt sich eine Veränderung des Status des unmittelbar riesterberechtigten Partners auf den mittelbar berechtigten aus?
    Wer keine unmittelbare Riester-Förderberechtigung hat, kann auch über die mittelbare Förderberechtigung einen Riester-Vertrag abschließen. Das ist möglich, wenn der Ehepartner zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis zählt und einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Um "mitriestern" zu können, muss der mittelbar förderberechtigte Partner einen Beitrag von mindestens 60 Euro in seinen Vertrag einzahlen. Wie viel Zulagen er bekommt, hängt allerdings laut dem Verbraucherportal "Finanztip" stets vom unmittelbar berechtigten Riester-Sparer ab. Hat der unmittelbar berechtigte Sparer nur Anspruch auf 70 Prozent der vollen staatlichen Förderung, bekommt auch der mittelbar berechtigte Sparer nur 70 Prozent - auch, wenn er die vollen 60 Euro in seinen Vertrag eingezahlt hat. Verliert der unmittelbar berechtigte Partner seine Berechtigung - zum Beispiel, weil er sich selbstständig macht, kann auch der mittelbar berechtigte Partner nicht mehr riestern. Nachfragen ist auch geboten, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner in die Elternzeit geht.
    Lohnt es sich für beide Ehepartner, eine eigene Riester-Rente abzuschließen?
    Das kommt darauf an. Angenommen: Bei einem Paar mit zwei Kindern verdient ein Partner sehr viel (über 70.000 Euro) und einer eher wenig (unter 30.000 Euro). Dann kann der Partner mit niedrigem Einkommen von den Kinderzulagen profitieren. Der Partner mit dem hohen Einkommen profitiert von der Steuerersparnis. Unter diesen Voraussetzungen kann sich eine eigene Riester-Rente für beide unmittelbar förderberechtigte Ehepartner lohnen. Haben dagegen beide ein eher niedriges Einkommen, kann es sinnvoller sein, dass nur ein Partner eine Riester-Rente abschließt und von den Kinderzulagen profitiert, und der andere von einer anderen Anlageform stärker profitiert. Da solche Szenarien immer individuell berechnet werden sollten, ist es ratsam einen oder auch zwei unabhängige Finanzberater um Rat zu fragen.
    Bei neuen Verträgen werden die Gebühren für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung nur in den ersten 5 Jahren berechnet. Dürfen sie bei Altverträgen fortlaufend erhoben werden?
    Früher galt bei der Riester-Rente, dass die Gebühren für Abschluss und Verwaltung in den ersten zehn Jahren nach Vertragsabschluss abbezahlt werden mussten. Inzwischen hat sich das geändert. Seit 2005 müssen die Gebühren bei Neuverträgen binnen der ersten fünf Jahre abbezahlt werden. Riester-Sparer wurden durch diese Neuregelung schlechter gestellt. Denn nun werden von ihren Sparbeiträgen in den ersten Jahren höhere Kosten abgezogen und es fließt weniger Geld in die Anlage. Dadurch wächst die Anlage langsamer. Für Altverträge gilt weiterhin die Zehn-Jahres-Regel.

    Nach Rentenbeginn:

    Wie funktioniert Riester, wenn ich dann Rentner bin?
    Normalerweise beginnt die Auszahlung der Riester-Rente mit dem Start der gesetzlichen Rente. Um sicherzugehen, dass die Auszahlung rechtzeitig startet, teilen Sie Ihrem Riester-Anbieter frühzeitig mit, wann Sie in Rente gehen. Teils ist es sogar möglich, schon vor dem offiziellen Renteneintritt mit der Riester-Auszahlung zu beginnen. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, geht das ab dem 60. Lebensjahr, sonst ab dem 62. Bei der Auszahlungsphase gibt es verschiedene Optionen. Im Normalfall sollte das angesparte Guthaben eine lebenslange Rente bringen. Um mehr herauszubekommen als man vorher eingezahlt hat, muss der oder die Sparerin dabei allerdings sehr alt werden.
    Wer nicht damit rechnet, sehr alt zu werden (etwa wegen einer schweren Krankheit) oder wer direkt nach Renteneintritt Geld benötigt, kann dem Riester-Vertrag einen Teilbetrag von maximal 30 Prozent vorzeitig entnehmen. Das gilt dann nicht als "schädliche" Verwendung. Zu beachten ist allerdings, dass der entnommene Betrag voll versteuert werden muss. Entnimmt man also auf einen Schlag eine große Summe Geld aus dem Riester-Vertrag, kann das zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen als es sonst der Fall wäre.
    Erlaubt ist, das angesparte Guthaben dafür einzusetzen, eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden, zu kaufen oder zu bauen. Auch der altersgerechte Umbau des Eigenheims ist gestattet. Bei Kleinstrenten gibt es zudem noch eine vierte Möglichkeit: Riester-Sparer können sich ihre Rente zu 100 Prozent auszahlen lassen, wenn ihre Riester-Rente 30,45 Euro im Monat (Wert für 2018) nicht übersteigt. Sie profitieren dabei von einem ermäßigten Steuersatz. Normalerweise müssten bei einer vorzeitigen, 100-prozentigen Auszahlung auch alle erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen zurückgezahlt werden. Bei derartigen Bagatell-Renten entfällt diese Regelung.
    Wie funktioniert das mit der Besteuerung? Wann ist der steuerliche Nachteil größer als zuvor erhaltene Zulagen?
    Die Riester-Rente wird mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz eines Rentners versteuert, der wiederum abhängig von den Gesamteinkünften ist. Die Idee hinter der Riester-Rente ist, dass der Steuersatz im Alter niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Diese Rechnung geht natürlich nicht auf, wenn man im Alter hohe Einnahmen aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung/Verpachtung hat. Wer absehen kann, dass er im Alter ähnlich hohe Einnahmen oder sogar höhere Einnahmen hat als während des Berufslebens, sollte vorab genau durchrechnen, ob sich der Abschluss einer Riester-Rente tatsächlich lohnt. Problematisch kann sein, sich einen Teilbetrag der Riester-Ersparnisse beim Renteneintritt gesammelt auszahlen zu lassen. Auch dann können anfallende Steuern unter Umständen höher sein als die erhalten Zulagen und/oder die Steuerersparnis in der Einzahlungsphase. Auch da gilt: Vorher am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Finanzberater durchrechnen, ob eine Teilauszahlung des eingesparten Kapitals tatsächlich Sinn macht oder ob es Alternativen gibt.
    Eine Abgeltungssteuer muss auf Gewinne aus Riester-Anlagen, etwa Fondssparplänen, nicht gezahlt werden. Etwas komplizierter ist die Besteuerung beim Wohnriester: Dort müssen Sparer nach Renteneintritt Steuern zahlen, obwohl sie de facto keine Riester-Rente ausgezahlt bekommen. Der Grund ist das sogenannte "Wohnförderkonto". Auf diesem imaginären Konto werden alle Eigenbeiträge und erhaltene Zulagen verbucht, die der Sparer im Laufe seines Lebens ansammelt. Zugreifen kann der Sparer darauf nicht, weil das dort erfasste Guthaben in die Immobilienförderung gesteckt wurde. Auf Basis dieses Wohnförderkontos wird nach Renteneintritt die Steuerlast des Sparers berechnet. So soll verhindert werden, dass Wohn-Riester-Sparer gegenüber "normalen" Riester-Sparern besser gestellt werden. Wohn-Riester-Sparer können selbst entscheiden, ob sie ihre gesamte Steuerschuld auf einmal zurückzahlen und dafür 30 Prozent Rabatt bekommen. Alternativ wird die Steuerschuld auf maximal 17 Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Sparers verteilt.
    Welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen bei der Auszahlung der Riester-Rente an?
    Wer als Rentner privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, muss laut der Verbraucherzentrale NRW keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentenbezieher müssen dagegen Beiträge bezahlen. Pflichtversichert sind Rentner in der Regel dann, wenn sie die sogenannte Vorversicherungszeit nachweisen können - also vorher schon eine gewisse Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn man seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war. Auch Zeiten der Kindererziehung werden dabei angerechnet. Neu ist, dass auch bei der betrieblichen Riester-Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge mehr anfallen. Das war bis Ende 2017 anders. Bisher waren derartige Verträge fast nie lohnenswert, da auch auf die Riester-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden mussten – obwohl diese bereits in der Einsparphase abgeführt wurden. Es wurden also quasi doppelte Beiträge erhoben. In diesem Punkt hat der Gesetzgeber nun nachgebessert.
    Was ist, wenn ich mein Riester-gefördertes Haus wieder verkaufe?
    Damit keine schädliche Verwendung - so die Fachsprache - vorliegt, muss ein Riester-Sparer beim Renteneintritt selbst in seine Immobilie selbst bewohnen. Sollte ein Ehepartner versterben, muss der andere in dem Riester-geförderten Haus wohnen bleiben. Ein Verkauf ohne finanzielle Nachteile ist nur dann möglich, wenn man innerhalb von einem Jahr vor der Aufgabe der Selbstnutzung oder innerhalb von vier Jahren danach die geförderten Beiträge oder Zulagen in ein neues Eigenheim investiert. Dazu zählt auch das Dauerwohnrecht in einem Senioren- oder Pflegeheim. Andernfalls gilt ein Verkauf als förderschädlich. Dann erfolgt die Nachversteuerung der noch nicht versteuerten Restjahre (maximal bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres). Wurde aber die Variante mit dem steuerlichen Rabatt von 30 Prozent gewählt, darf das Objekt 20 Jahre lang nicht veräußert werden. Andernfalls erfolgt eine teure "Strafbesteuerung".
    Was darf ich behalten, wenn ich staatliche Grundrente bekommen?
    Wer mit gesetzlicher Rente plus Riester weniger zusammen hatte als die Grundsicherung, hatte sich das Geld also umsonst abgespart. Das ist inzwischen anders: Seit 2018 dürfen Riester-Sparer, die im Alter Grundsicherung beziehen, bis zu 200 Euro pro Monat Rente anrechnungsfrei behalten. Das macht Riester auch für Geringverdiener attraktiv. Früher wurde die Riester-Rente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet.