Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erklärte auf Nachfrage des Deutschlandfunks, dass sie zwei der drei Verfahren eingestellt hat. Insbesondere hätten die Ermittlungen "keinen hinreichenden Verdacht einer sexuellen Handlung der beiden Beschuldigten im strafrechtlichen Sinne ergeben."
Die Ermittlungen hatten sich gegen drei Beschuldigte am Olympiastützpunkt Heidelberg gerichtet, darunter einen Landestrainer. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte die drei Männer des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der sexuellen Belästigung verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Zeuginnen gehört.
Verurteilung nicht wahrscheinlich
Die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei der drei Männer bedeute nicht, dass die Zeuginnen möglicherweise nicht glaubwürdig gewesen seien, betonte Staatsanwalt Thomas Bischoff gegenüber dem Deutschlandfunk. Vielmehr habe seine Behörde keine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gesehen und daher die Ermittlungen gegen zwei der drei Männer eingestellt. Das dritte Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft Konstanz abgegeben.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt. Mögliche sexuelle Belästigung etwa durch Beleidigungen habe die Behörde nicht verfolgt. Der dazu notwendige Antrag sei nicht gestellt worden, so Staatsanwalt Thomas Bischoff.
Vorkommnisse, die nicht strafrechtlich relevant sind, können dennoch arbeitsrechtlich von Bedeutung sein. Mit dieser Frage müssen sich hier nun die Arbeitgeber der beiden Trainer auseinandersetzen.