Sowohl der Reitlehrer als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Plön Berufung eingelegt.
Der Mann musste daher nicht ins Gefängnis, sondern erhielt Haftverschonung. Unter der Auflage: kein Reitunterricht für Minderjährige. Das hat den Verurteilten offenbar nicht interessiert. "Er ist wieder da", erfuhr der Deutschlandfunk jetzt. Auf Nachfrage hat die Staatsanwaltschaft Kiel bestätigt: Der Verurteilte hat Minderjährigen Reitunterricht gegeben und damit gegen die Auflage aus dem Haftverschonungsbeschluss verstoßen. Das blieb nicht ohne Folgen: "Der Reitlehrer ist gestern verhaftet worden" erklärte Staatsanwältin Barbara Gradl-Matusek.
Das Berufungsverfahren könnte Anfang 2017 beginnen.