"Denken Sie über die Dinge nach, die Sie falsch gemacht haben". Diesen Rat gab der Vorsitzende Richter Norbert Nowak dem Angeklagten zum Abschluss der Urteilsverkündung mit auf den Weg. Und "Den Nebenklägern alles Gute".
Die sieben Betroffenen waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Zur Tatzeit waren sie zwischen elf und 17 Jahren alt.
Die sieben Betroffenen waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Zur Tatzeit waren sie zwischen elf und 17 Jahren alt.
Vertrauen missbraucht
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen dem Angeklagten und seinen Athleten ein Abhängigkeitsverhältnis bestand, das der Trainer ausgenutzt hat. Er habe das Vertrauen der Eltern und der Judoka missbraucht. So drohte er den Jungen mit dem Rauswurf aus dem Verein, wenn sie nicht die von ihm eingeforderten sexuellen Handlungen an ihm vornehmen oder an sich vornehmen lassen würden. Gerichtssprecherin Lisa Jani:
"Zum Teil sind diese Missbrauchstaten in Tateinheit mit anderen Straftaten begangen worden. Also sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen zum Teil in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wenn die Geschädigten zur Tatzeit unter 14 Jahre alt waren. Oder in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zum Teil in einigen Fällen auch in Tateinheit mit Vergewaltigung oder Körperverletzung."
"Zum Teil sind diese Missbrauchstaten in Tateinheit mit anderen Straftaten begangen worden. Also sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen zum Teil in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wenn die Geschädigten zur Tatzeit unter 14 Jahre alt waren. Oder in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zum Teil in einigen Fällen auch in Tateinheit mit Vergewaltigung oder Körperverletzung."
Trainer war Vaterfigur
Möglicherweise gaben die Jungen den Forderungen auch deshalb nach, weil der Trainer eine Respektsperson und Vaterfigur für sie war. Die Taten hatten nach Auffassung des Gerichts in Trainingshallen, bei Wettkampffahrten oder während Trainingslagern stattgefunden. Neben dem Sportlichen griff der Angeklagte auch in das Privatleben seiner Judoka ein. So verlangte er Einblick in Schulnoten und Zeugnisse. Nur ein guter Schüler sei auch ein guter Judoka, sei sein Credo gewesen. Der Angeklagte hat die Taten nicht gestanden. Es gilt als sicher, dass er in Revision gehen wird. Es könnte noch bis weit ins nächste Jahr dauern, bis das Urteil rechtskräftig ist.