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Sexualisierte Gewalt
Lange Haftstrafe für Judotrainer

Das Landgericht Berlin hat heute einen Judotrainer zu sieben Jahren Haft verurteilt - wegen zum Teil schwerer sexueller Gewalttaten an sieben Jungen. Damit blieb das Gericht ein Jahr unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter nannte den Angeklagten besonders rücksichts- und empathielos.

Von Andrea Schültke |
Dem Angeklagten wird u.a. sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Er soll in den Jahren 2006 bis 2019 insgesamt sieben minderjährige Jungen, die ihm in seiner Funktion als Judotrainer anvertraut gewesen seien, sexuell missbraucht haben.
Dem Angeklagten wird u.a. sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen zur Last gelegt (imago)
"Denken Sie über die Dinge nach, die Sie falsch gemacht haben". Diesen Rat gab der Vorsitzende Richter Norbert Nowak dem Angeklagten zum Abschluss der Urteilsverkündung mit auf den Weg. Und "Den Nebenklägern alles Gute".

Die sieben Betroffenen waren bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Zur Tatzeit waren sie zwischen elf und 17 Jahren alt.
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Missbrauchsvorwurf im Judo - "Wie unterlassene Hilfeleistung"
Einem ehemaligen Berliner Judotrainer wird sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Die Betroffenen: sieben Jungen, zur Tatzeit Kinder und Jugendliche. Am Montag soll das Gericht nach einem sieben Monate währenden Prozess das Urteil verkünden.
Vertrauen missbraucht
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen dem Angeklagten und seinen Athleten ein Abhängigkeitsverhältnis bestand, das der Trainer ausgenutzt hat. Er habe das Vertrauen der Eltern und der Judoka missbraucht. So drohte er den Jungen mit dem Rauswurf aus dem Verein, wenn sie nicht die von ihm eingeforderten sexuellen Handlungen an ihm vornehmen oder an sich vornehmen lassen würden. Gerichtssprecherin Lisa Jani:

"Zum Teil sind diese Missbrauchstaten in Tateinheit mit anderen Straftaten begangen worden. Also sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen zum Teil in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wenn die Geschädigten zur Tatzeit unter 14 Jahre alt waren. Oder in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zum Teil in einigen Fällen auch in Tateinheit mit Vergewaltigung oder Körperverletzung."
Trainer war Vaterfigur
Möglicherweise gaben die Jungen den Forderungen auch deshalb nach, weil der Trainer eine Respektsperson und Vaterfigur für sie war. Die Taten hatten nach Auffassung des Gerichts in Trainingshallen, bei Wettkampffahrten oder während Trainingslagern stattgefunden. Neben dem Sportlichen griff der Angeklagte auch in das Privatleben seiner Judoka ein. So verlangte er Einblick in Schulnoten und Zeugnisse. Nur ein guter Schüler sei auch ein guter Judoka, sei sein Credo gewesen. Der Angeklagte hat die Taten nicht gestanden. Es gilt als sicher, dass er in Revision gehen wird. Es könnte noch bis weit ins nächste Jahr dauern, bis das Urteil rechtskräftig ist.