Triggerwarnung:
Im folgenden Beitrag werden sexualisierte Gewalthandlungen und deren Folgen für die Betroffenen geschildert, die belastend und retraumatisierend sein können. Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch bietet anonym und kostenfrei Hilfe und Beratung: 0800 22 55 530.
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Über mehr als 20 Jahre - von 1997 bis 2019 - soll der Judotrainer die schweren Straftaten verübt haben. Die Betroffenen: Zehn Mädchen - zur Tatzeit zwischen sechs und 13 Jahren. Unter anderem soll es bei Übernachtungssituationen während Trainingslagern oder bei Freizeitaktivitäten etwa in einem Schwimmbad zu den Übergriffen gekommen sein. Eine Tat soll sich laut Anklage in der Wohnung einer Betroffenen ereignet haben, als der Trainer auf das Mädchen aufgepasst habe, weil die Mutter zur Arbeit musste.
Zu Beginn des Verfahrens hatte die Verteidigung beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Das Ansehen des 54-jährigen Angeklagten könne durch eine öffentliche Verlesung der Anklageschrift leiden und es bestehe die Gefahr einer "Prangerwirkung". Diesen Antrag lehnte das Gericht ab.
27 Taten, 12.000 Dateien
Das Bekanntmachen der Taten könne einen präventiven Charakter haben, begründete die Vorsitzende Richterin. Dann zählte die Staatsanwältin 27 Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Mädchen auf, die sie dem Angeklagten zur Last legt. Zusätzlich wirft sie dem Judotrainer den Besitz von mehr als 12.000 Dateien vor, die schwere sexuelle Gewaltdarstellungen an Kindern zeigen.
Die Verteidigung hatte für den ersten Prozesstag eine Einlassung des Angeklagten angekündigt. Ob dieser dort ein Geständnis abgelegt hat, ist nicht bekannt, da die Zuhörenden auf Antrag der Verteidigung den Saal verlassen mussten. Der Beschuldigte soll für drei Frankfurter Vereine tätig gewesen sein. Er befindet sich seit einem Jahr in Untersuchungshaft.
Acht weitere Verhandlungstage sind geplant, das Urteil könnte Ende Oktober fallen.
Wenn Sie sich an die Autorin wenden möchten: Andrea Schültke.