„Das ist ein wirklich außergewöhnliches Verfahren“, so Staatsanwältin Susanne Kempter gleich zu Beginn Ihres Plädoyers. Es gehe um viele Geschädigte und „unfassbar viele Taten“. Der Trainer sei für die Spieler ein Idol gewesen. Nicht zuletzt durch seine vorherige Tätigkeit bei einem Proficlub. Die Fußballer hätten ihm vertraut und er habe das „auf die perfideste Art missbraucht“.
Der Angeklagte hatte suggeriert, Physiotherapeut zu sein und seinen Spielern unter dem Vorwand medizinischer Checkups „Behandlungen“ angeboten. In der verschlossenen Kabine hatte er dann – unter dem Vorwand, es diene der Durchblutungsförderung – die sexuellen Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung verübt.
"Vorgehen erinnert an Sektenführer"
Das Vorgehen des Trainers erinnere an einen Sektenführer, so die Staatsanwältin. Er sei ein „klassischer begabter Menschenfänger“.
Zu Beginn des Verfahrens hatte der Angeklagte im Rahmen eines Deals ein Geständnis abgelegt und so den meisten Spielern die persönliche Aussage vor Gericht erspart. Im Gegenzug sollte die Haftstrafe auf maximal acht Jahre begrenzt werden. Genau die hatte die Staatsanwältin dann auch gefordert. Und zusätzlich dazu die anschließende Sicherungsverwahrung.
Hilfe für Betroffene von Gewalt im Sport:
Ansprechstelle "Safe Sport":
https://www.ansprechstelle-safe-sport.de
Initiative "Anlauf gegen Gewalt" von Athleten Deutschland e.V.:
https://www.anlauf-gegen-gewalt.org
Ansprechstelle "Safe Sport":
https://www.ansprechstelle-safe-sport.de
Initiative "Anlauf gegen Gewalt" von Athleten Deutschland e.V.:
https://www.anlauf-gegen-gewalt.org
Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, erläutert: "Das ist möglich aufgrund der Vielzahl von Fällen und weil die Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben der Sachverständigen davon ausgeht, dass er den Hang zu diesen Straftaten hat. Das ist natürlich der streitige Punkt, auch mit der Verteidigung. Deswegen hat die Verteidigung ausgeführt, dass sie diesen Hang nicht sieht."
Keine Sicherungsverwahrung: Angeklagter therapiebereit
Auch das Gericht hält den Angeklagten für gefährlich. Dennoch hat die Kammer zusätzlich zur Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren auf die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verzichtet, da sich der Angeklagte therapiebereit gezeigt habe.
Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre Haft plädiert. Ihr Mandant sei ein Fußballtrainer, der mit seiner Physiotherapie den Spielern helfen wollte, verletzungsfrei zu bleiben.
Der Verurteilte hat sich in seinem letzten Wort bei den Spielern entschuldigt. Über seine Verteidiger hat er erklären lassen, er werde nicht wieder als Fußballtrainer tätig werden und sich von Kindern und Jugendlichen fernhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.