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Sexualisierte Gewalt
Strafbefehl gegen Schwimmtrainer Stefan Lurz rechtskräftig

Der Strafbefehl gegen den ehemaligen Schwimmtrainer Stefan Lurz wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen ist rechtskräftig. Das bestätigte das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage des Deutschlandfunks.

Von Andrea Schültke |
    Der deutsche Freiwasser-Bundestrainer Stefan Lurz bei einer Pressekonferenz in Berlin am 11.08.2014
    Der deutsche Freiwasser-Bundestrainer Stefan Lurz bei einer Pressekonferenz in Berlin am 11.08.2014 (dpa / Stefan Naupold)
    Für den Würzburger Schwimmtrainer bedeutet das: sechs Monate Haft auf Bewährung. Das heißt, Stefan Lurz muss nicht ins Gefängnis, darf aber drei Jahre lang nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Unter anderem hat er: "Während der Bewährungszeit eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit als Schwimmlehrer oder Ähnliches zu unterlassen", erläuterte Frank Glöckner, Pressesprecher des Amtsgerichts Würzburg.
    Ob sich der Verurteilte an diese Weisungen des Gerichts hält, werde durch einen Bewährungshelfer überprüft, der ihn überwache und darüber an das Gericht berichte. Verstößt Lurz gegen die Auflagen, droht ihm Gefängnis.
    Trainertätigkeit dauerhaft ausschließen
    Eine der Betroffenen, die vor einem Jahr mit Vorwürfen gegen ihren ehemaligen Trainer im "Spiegel" an die Öffentlichkeit gegangen war, zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Ihr wäre ein lebenslanges Berufsverbot für Stefan Lurz das wichtigste gewesen, erklärte sie gegenüber dem Deutschlandfunk.
    Der Deutsche Schwimmverband, ehemaliger Arbeitgeber des Trainers, schrieb auf Anfrage, er werde: „den rechtlichen Rahmen vollumfänglich ausschöpfen, um eine Trainertätigkeit von Herrn Lurz dauerhaft auszuschließen.“

    Weitere Konsequenzen möglich

    Dazu könnte der Verband seinem ehemaligen Mitarbeiter die Trainerlizenz dauerhaft entziehen. Aktuell ruht diese, wie der DSV mitteilte.
    Der Schwimmverband erklärte, er habe nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im letzten Jahr „umgehend interveniert und eine umfassende interne Aufarbeitung eingeleitet“. Nun werde man beim Gericht Akteneinsicht beantragen um aus allen Informationen „zu lernen und ggf. weitere Konsequenzen zu ziehen“, so der DSV.