Beschleunigt durch die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy hat die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt.
"Der Fall Edathy hat die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema noch einmal belebt. Das hat uns auch geholfen in der Debatte, auch in der Anhörung und unser Ziel ist es diesen Gesetzentwurf auch noch innerhalb dieses Jahres zu beschließen, auch im Bundesrat, sodass wir am Ende dieses Jahres dieses Gesetz auch in Kraft haben und es nächstes Jahr bereits gelten kann", stellt Bundesjustizminister Maas in Aussicht.
Die geplante Neuregelung war bereits im Koalitionsvertrag verankert. Auch europäische Vorgaben des Sexualstrafrechts werden durch sie umgesetzt. Die Reform soll dazu beitragen, den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie besser ahnden und Minderjährige besser vor sexuellem Missbrauch schützen zu können.
So erhöht der vorgelegte Entwurf die mögliche Freiheitsstrafe für den Besitz solchen Materials von zwei Jahren auf bis zu drei Jahre. Auf die Erhöhung des Strafmaßes hatte insbesondere die CDU bestanden.
Ins Visier des Strafrechts geraten dabei auch Aufnahmen von unter 18-Jährigen in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung".
"Eine Grauzone bestand in der Vergangenheit darin, dass ein Markt entstanden ist für Bilder von nackten Kindern, die nicht klassisch als pornografisch bezeichnet worden sind, die aber verkauft worden sind."
Mit dem neuen Gesetz wird deshalb die unbefugte Aufnahme und Verbreitung solcher Abbildungen unter Strafe gestellt.
Nacktheit auf Familienfotos nicht betroffen
Harmlose Nacktaufnahmen auf Familienfotos hingegen bleiben weiterhin unproblematisch:
"Wenn Eltern Bilder von ihren Kindern machen und diese auf der Facebook-Seite einstellen und Verwandten schicken, sind diese Fotos nicht unbefugt hergestellt und damit ist dieses ganz normale soziale Verhalten auch nicht strafbar."
Bei dieser legalen Verbreitung von Nacktaufnahmen mahnt Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung, aber zur Vorsicht. Denn der Umgang mit diesen Fotos könne nicht vollständig kontrolliert werden:
"Deswegen sage ich zum Beispiel den Eltern von Kindern: Die Fotos, die ihr am Ostseestrand oder am Nordseestrand von euren Kindern gemacht habt, stellt sie bitte nicht ins Facebook ein. Da besteht die ganz große Gefahr, dass diese Bilder von pädosexuellen Menschen als Vorlage für die sexuelle Befriedigung genutzt werden, und sie sind ewige Zeiten im Netz und sind aus dem Netz nicht herauszuholen."
"Cybergrooming" soll strafbar werden
Ein weiterer Aspekt des geplanten Gesetzes betrifft das "Cybergrooming": In Zukunft soll sich strafbar machen, wer im Internet Minderjährige mit dem Ziel anspricht, sexuelle Kontakte anzubahnen.
Unabhängig vom Alter der dargestellten Person sollen außerdem "bloßstellende Bilder" unter Strafe gestellt und damit ein Schritt gegen das "Cybermobbing" unternommen werden. Auf Antrag des Opfers kann dann bestraft werden, wer Abbildungen veröffentlicht, die dem Ansehen des Betroffenen erheblich schaden.
Auch die Rechte von Missbrauchsopfern werden vom Gesetzentwurf gestärkt. Nicht ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. wird die Verjährungsfrist in Zukunft greifen. Sichergestellt ist damit, dass schwere Sexualstrafdelikte nicht vor dem 50. Lebensjahr des Opfers verjähren.
Kritikern geht das nicht weit genug. Sie forden, die Verjährungsfrist ganz aufzuheben.
Maas weist darauf hin, man wolle sich aber nicht mit der Verschärfung der Gesetzesgrundlage begnügen:
"Alleine mit Strafgesetzen werden wir die Probleme bei der Kinderpornografie oder bei Sexualdelikten nicht in den Griff kriegen. Wir müssen viel früher ansetzen, in der Prävention. Und wir werden natürlich dort, wo Straftaten begangen werden, die Ermittlungsbehörden in die Lage versetzen müssen, diese Ermittlungsverfahren auch zu führen. Wenn die Fallzahlen weiter steigen, werden wir auch nicht umhinkommen, die Zahl der Ermittler entsprechend zu erhöhen".
Ein Gesetzentwurf also, dem einige Taten werden folgen müssen.