Trotz vielfacher Forderungen, dass die Abschiebungen von Menschen ohne Bleiberecht verstärkt werden müssten, sind sich Regierungsparteien und Bundesländer überhaupt nicht einig, wer nun nach welchen Kriterien "rückgeführt" werden darf und muss. Die Gesellschaft wie der Rechtsstaat stehen vor der Aufgabe zu definieren, wieviel Unsicherheit im Herkunftsland Menschen zuzumuten ist, die es unter teils größten Risiken bis nach Deutschland geschafft haben.
Es diskutierten:
- Luise Amtsberg, Abgeordnete des Deutschen Bundestags, Bündnis 90/Die Grünen,
- Günther Beckstein, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident und ehemaliger bayerischer Innenminister, CSU,
- Günter Burkhardt, Mitbegründer und Vorstandsmitglied der Stiftung PRO ASYL,
- Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei
"Schule ist auch kein rechtsfreier Raum"
Zu dem Nürnberger Fall, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, erklärte Günther Beckstein, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident und ehemaliger bayerischer Innenminister, CSU:
"Die Abschiebung aus der Schule heraus ist sicher ein extremer Einzelfall. Die Polizei in Nürnberg hat erläutert, warum das so erfolgt ist, dass sie den Betreffenden nicht in seiner Wohnung angetroffen haben und deswegen nicht etwa aus der Klasse, sondern beim Direktorat ihn haben abholen wollen. Der Innenminister Herrmann, mein Nachfolger, hat erklärt, dass solche Abschiebungen der große Ausnahmefall sind, aber natürlich ist die Schule auch kein rechtsfreier Raum."
Beckstein weiter:
"Wir leben in einem Rechtsstaat und da wird nach den Gesetzen vollzogen und die Überprüfung wird von Gerichten vorgenommen. Das heißt, falsche Entscheidungen werden nicht etwa von einem allgemeinen Rechtsgefühl der Bevölkerung oder von protestierenden jüngeren oder älteren Menschen aufgehoben, sondern die Kontrolle ist im Rechtsstaat die Aufgabe von Gerichten. Und wenn die Gerichte entschieden haben, dann müssen die Verwaltungsbehörden das vollziehen. (…) Ich teile ausdrücklich die Meinung, dass jede Abschiebung eine Härte ist, aber ohne Härten geht es im Ausländerrecht leider nicht, denn ein konsequenter Vollzug ist die Voraussetzung, dass das ganze Recht nicht zerfasert."
"Humanitäre Abschiebehindernisse in die Debatte mit einbeziehen"
Luise Amtsberg, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, äußerte in der Diskussionsrunde ihre Wahrnehmung zur Stimmungslage in der aktuellen Debatte um Abschiebungen:
"Wir haben eine Situation, in der die Bundesregierung mehrfach versucht hat, mit dieser Einteilung von Flüchtlingen in gute und schlechte Bleibeperspektive so ein Klima zu erzeugen, dass es gute und schlechte Flüchtlinge, Flüchtlinge mit dem Recht hierzubleiben und Flüchtlinge ohne Recht hierzubleiben so einen Popanz aufgebaut, der den Zahlen nicht Rechnung trägt. Denn viele von den Menschen, auch wenn sie einen abgelehnten Asylantrag haben, haben andere Hindernisse, die der Abschiebung entgegenstehen. Und darauf möchte ich ausdrücklich dringen, dass wir auch die humanitären Abschiebehindernisse in diese Debatte mit einbeziehen."
"Die Frage ist, ob jede Abschiebung im Interesse Deutschlands ist?"
Sven Hüber, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, äußerte grundsätzliche Bedenken mit Blick auf die derzeitige Abschiebepraxis:
"Die Frage, die sich daran knüpft, ist, ob jede Abschiebung tatsächlich auch im Interesse Deutschlands ist. Weil das Recht, das zurzeit durchgesetzt wird, so ist, dass nach dem Aufenthaltsgesetz ein abgelehnter Asylbewerber keinen Aufenthaltstitel bekommen kann für's Studium, keinen Aufenthaltstitel bekommen kann für die Vorbereitung des Studiums, keinen Aufenthaltstitel bekommen kann für die Arbeitsaufnahme. Man muss Leute erst aus dem Land rausexpedieren, damit sie dann im Zweifel vom Ausland aus neu einen Visaantrag für eine Aufenthaltsgenehmigung für's Studium stellen und das in einem Land, das nach unwidersprochenen wissenschaftlichen Erhebungen bis zum Jahr 2050 pro Jahr 491.000 zuwandernde Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten braucht. Da stellt sich dann schon die Frage, ob der Lehrling in Bayern, ob es im nationalen Interesse ist, seine Ausbildung in Deutschland abzubrechen, ihn nach Kabul zu bringen, damit er von dort versucht, ein Visum zu bekommen, damit er von dort seine Ausbildung fortzusetzen."
"Asyl heißt, dass Menschen geschützt werden müssen vor Verfolgung"
Günter Burkhardt, Mitbegründer und Vorstandsmitglied der Stiftung PRO ASYL, gab zu bedenken:
"Ich würde sagen, dass wir alle die Diskussion von hinten aufzäumen. Wir reden davon, wer nützt der Gesellschaft, wer ist hier integriert, wer hat einen Job, dass die nicht abgeschoben werden sollen – da stimme ich zu. Aber Asyl heißt, dass Menschen geschützt werden müssen vor Verfolgung. Und hier sind wir auf eine schiefe Ebene geraten und wir müssen davon ausgehen, dass sämtliche Ablehnungen in diesem Jahr basierend Afghanistan fehlerhaft sind, weil in Afghanistan seit April 2016 eine drastisch verschärfte Lage eingetreten ist – das hat das UNHCR festgestellt. Und nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts muss diese Lageeinschätzung des UNHCR berücksichtigt werden in den Asylverfahren."
Zur derzeitigen Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan äußerte der ehemalige bayerische Innenminister Beckstein:
"Also zunächst will ich sehr deutlich herausstellen, dass im Moment die Frage, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann, überprüft wird. Die Überprüfung bisher hat der jetzige Bundespräsident, Herr Steinmeier, zu verantworten, der mit seinem Auswärtigen Amt die Lageberichte macht. Herr Gabriel von der SPD ist jetzt derjenige, der als Außenminister die Lageberichte vorlegt und für diese Übergangszeit, wo nicht etwa ein allgemeiner Abschiebestopp erklärt worden ist, halte ich es für durchaus vertretbar, zu sagen, dass die Abwägung so ist, dass man Leute, die für unsere Sicherheit hochproblematisch sind, dann abgeschoben werden. In dem Augenblick, wo ein allgemeiner Abschiebestopp ist, weil die Sicherheitslage nirgends in hinreichender Weise ist, ist es völlig klar, dass dann auch die Abschiebung bei Straftätern nicht mehr möglich ist. Dann muss man sich damit behelfen, dass man unter Umständen die Fußfessel anordnet."