Für diese sei ein gewisser Verschuldungsspielraum ursprünglich einmal vorgesehen gewesen, dann aber nicht ins Grundgesetz aufgenommen worden, sagte der CDU-Haushaltspolitiker dem Nachrichtenportal "The Pioneer". So einen Schritt könnte man aber durchaus nachholen. Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet Bund und Ländern weitgehend, ihre Haushalte mit Hilfe neuer Kredite zu finanzieren. Ausnahmen sind nur für bestimmte Notlagen vorgesehen.
Während dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist, gilt für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot.
Diese Nachricht wurde am 25.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.