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Berlin
Signifikanter Anstieg der Antisemitismus-Fälle

Die Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin hat nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einen neuen Höchststand erreicht.

    Ein Mann mit Kippa und Mundschutz blickt auf eine Demonstration von Impfgegnern in Berlin
    Sommer 2020: Ein Mann mit Kippa und Mundschutz blickt auf eine Demonstration von Impfgegnern in Berlin (imago images / Carsten Thesing)
    2022 seien bei der Staatsanwaltschaft 691 Verfahren registriert worden, sagte der Berliner Antisemitismus-Beauftragte Hengst. Damit gebe es einen "signifikanten Anstieg" der Fälle. Bereits in den Vorjahren hatte die Generalstaatsanwaltschaft einen kontinuierlichen Anstieg der Verfahren verzeichnet. 2021 lag die Zahl bei 661, im Jahr zuvor gab es 417 Verfahren, 2019 waren es noch 386.
    "Antisemitismus kommt im alltäglichen Leben vor und ist in Teilen der Gesellschaft tief verwurzelt", sagte Hengst. Es gebe die Tendenz, Antisemitismus mit Verschwörungserzählungen zu untermauern. Ein typisches Schema sei dabei, Jüdinnen und Juden "in bösartiger Weise" verantwortlich für Dinge zu machen, mit denen sie nichts zu tun hätten.

    Antisemitismus im Zusammenhang mit Corona-Pandemie

    Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sei es zu unsäglichen Vergleichen zwischen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung und der systematischen Vernichtung von Juden unter den Nazis gekommen. Als Beispiele nannte der Jurist das Verwenden von gelben Sternen mit der Inschrift "Ungeimpft" oder den Ausspruch "Impfen macht frei", der an die Inschrift des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz angelehnt ist.
    Auch Falschinformationen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hätten den Antisemitismus weiter ansteigen lassen. Außerdem begegne Jüdinnen und Juden Hass und Hetz im alltäglichen Leben - auf der Straße oder in sozialen Medien.
    Die Staatsanwaltschaft verfolge Antisemtismus-Fälle konsequent, betonte Hengst. Es gebe mehrere rechtskräftige Verurteilungen wegen Volksverhetzung in Berlin. Allerdings sei die Rechtsprechung von Amtsgericht und Landgericht nicht einheitlich.