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Silvester-Übergriffe in Köln
Angeklagter von Sexdelikt freigesprochen

Gut vier Monate nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln ist ein erster Prozess wegen versuchter sexueller Nötigung zu Ende gegangen. Doch die ursprüngliche Anklage gegen den 26-jährigen Algerier brach zusammen. Am Ende wurden er und ein weiterer Angeklagter wegen anderer Delikte verurteilt.

    Menschengruppen vor der Kulisse des Kölner Doms, dazwischen Rauchschwaden.
    Das Opfer aus der Silvesternacht hat den Angeklagten im Prozess in Köln nicht als Täter identifizieren können. (dpa / Markus Böhm)
    In der Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass sie den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung gegen den Angeklagten nicht aufrecht halten kann. Das Opfer aus der Silvesternacht habe ihn im Prozess nach so vielen Monaten nicht als Täter identifizieren können, sagte die Staatsanwältin.
    Das Gericht sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf schließlich frei. Es gebe keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört habe, die die Frau umzingelt, bedrängt und bestohlen haben soll.
    Sechs Monate Haft auf Bewährung
    Bei dem Algerier hatte die Polizei das Handy des Opfers gefunden. Das habe er von einem Bekannten gekauft, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Außerdem gestand er vor Gericht, ein Auto aufgebrochen zu haben, bei dem er auf frischer Tat ertappt worden war. Wegen dieser beiden Vorwürfe stand auch der 23-jährige Bruder des Angeklagten vor Gericht. Beide wurden wegen Hehlerei und wegen des Autoaufbruchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
    Der 23-jährige angeklagte Algerier hält sich die Hände vors Gesicht. Sein Anwalt steht neben ihm im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Köln am 6.5.2015.
    Ein 23-jähriger Algerier ist vor dem Amtsgericht in Köln wegen Hehlerei und Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (picture alliance / dpa / Marius Becker)
    Männer kommen in Abschiebehaft
    Auch wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde: Beide Männer kommen in Abschiebehaft, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen sie wurde unabhängig von dem Prozess ein Auslieferungshaftbefehl beantragt.
    Die Verhandlung in Köln war der erste Prozess wegen versuchter sexueller Nötigung im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht. Insgesamt waren bei der Polizei bis Ende März über 1.500 Anzeigen gestellt worden - dabei ging es meist um Sexualstraftaten. Fast alle Verdächtigen stammen aus dem Ausland - zu zwei Dritteln handelt es sich um Männer aus Marokko oder Algerien.
    (pr/stfr)