In der Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass sie den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung gegen den Angeklagten nicht aufrecht halten kann. Das Opfer aus der Silvesternacht habe ihn im Prozess nach so vielen Monaten nicht als Täter identifizieren können, sagte die Staatsanwältin.
Das Gericht sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf schließlich frei. Es gebe keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört habe, die die Frau umzingelt, bedrängt und bestohlen haben soll.
Sechs Monate Haft auf Bewährung
Bei dem Algerier hatte die Polizei das Handy des Opfers gefunden. Das habe er von einem Bekannten gekauft, ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Außerdem gestand er vor Gericht, ein Auto aufgebrochen zu haben, bei dem er auf frischer Tat ertappt worden war. Wegen dieser beiden Vorwürfe stand auch der 23-jährige Bruder des Angeklagten vor Gericht. Beide wurden wegen Hehlerei und wegen des Autoaufbruchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Männer kommen in Abschiebehaft
Auch wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde: Beide Männer kommen in Abschiebehaft, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen sie wurde unabhängig von dem Prozess ein Auslieferungshaftbefehl beantragt.
Die Verhandlung in Köln war der erste Prozess wegen versuchter sexueller Nötigung im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht. Insgesamt waren bei der Polizei bis Ende März über 1.500 Anzeigen gestellt worden - dabei ging es meist um Sexualstraftaten. Fast alle Verdächtigen stammen aus dem Ausland - zu zwei Dritteln handelt es sich um Männer aus Marokko oder Algerien.
(pr/stfr)