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Singhammer: Das Leben mit einem behinderten Kind kann viel Freude machen

Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), hofft auf eine Verringerung sogannter Spätabtreibungen. Um die Zahl der Abtreibungen zu senken, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen, nachdem eine Schädigung oder Behinderung des Ungeborenen festgestellt worden ist, müsse die Beratung verbessert werden und eine dreitägige Bedenkzeit eingeführt werden.

Johannes Singhammer im Gespräch mit Friedbert Meurer |
    Friedbert Meurer: Werdende Eltern, die ein Baby erwarten, freuen sich meist auf die Termine, wenn es zum Frauenarzt geht, wenn untersucht wird, ob alles in Ordnung ist, wenn der Ultraschall vorgenommen wird und man sehen kann: hier ist das Bein, da der Kopf. Eine bittere Stunde schlägt dann, wenn nicht alles in Ordnung ist, wenn irgendetwas mit dem Embryo nicht stimmt. Man hat herausgefunden, dass geschätzte 90 Prozent aller Frauen dann abtreiben, wenn Morbus Down festgestellt wird. Neun von zehn Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung. Das sind dann so genannte Spätabtreibungen. Im Bundestag sind sich SPD und Union einig: diese Eltern sollten besser beraten werden. Trotzdem: die Abgeordneten können sich nicht auf eine neue Regelung einigen.
    Im Bundestag liegt also jetzt ein Entwurf vor für eine gesetzliche Änderung, ein so genannter Gruppenantrag, der fraktionsübergreifend von Abgeordneten unterzeichnet werden kann. Initiator ist Johannes Singhammer von der CSU. Er ist der familienpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion. Guten Morgen, Herr Singhammer.

    Johannes Singhammer: Herr Meurer, guten Morgen!

    Meurer: In welchen Situationen entscheiden sich Ihrer Kenntnis nach Eltern dafür, spät abzutreiben?

    Singhammer: Dann, wenn sie ohne Vorwarnung letztendlich bei einem Wunschkind - in seinem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft sind es ja Wunschkinder - von einer für sie schlimmen Nachricht getroffen werden und eigentlich in eine existenzielle Krise geraten. Wenn dann das Angebot kommt, man könne das "Problem", eine mögliche Behinderung eines Kindes relativ rasch durch einen Abbruch beseitigen, dann ist die Gefahr sehr groß, dass es dann auch tatsächlich zu einem Automatismus kommt und eine sogenannte Spätabtreibung vorgenommen wird.

    Meurer: Sie formulieren, Herr Singhammer, wenn das Angebot kommt. Sind es die Ärzte, die da schnell die Abtreibung anbieten?

    Singhammer: Da sind viele beteiligt. Ich will aber nicht den Ärzten alleine die Schuld hier zumessen, sondern es sind ganz existenzielle krisenhafte Zuspitzungen, denen viele einfach nicht gewachsen sind und wo es ganz besonders notwendig ist, jetzt qualifizierte Beratung anzubieten, die über die medizinische Beratung hinausreicht.

    Meurer: Wie soll diese Beratung genau aussehen? Verpflichtend für die Frau soll sie ja nicht werden.

    Singhammer: Nein, sie soll nicht verpflichtend sein. Es ist eine Pflichtberatung für den Arzt. Der muss geradestehen. Er muss auch mit einem Bußgeld dafür haften, dass diese Beratung angeboten wird, und das ist auch mit der Bundesärztekammer abgestimmt. Es ist aber keine Verpflichtung für die schwangere Mutter, denn sie hat das Recht, eine solche Beratung auch abzulehnen, was vermutlich ganz, ganz selten der Fall sein wird, denn die meisten Frauen dürsten ja in einer solchen Situation geradezu nach Beratung, nach qualifizierter Beratung. Aber wir sagen auch: Es gibt ein Recht auf Nichtwissen und auch das wollen wir gewahrt wissen.

    Meurer: Ist das, was Sie sagen, dass Frauen in aller Regel sich doch beraten lassen wollen, der Grund dafür, dass Sie da ja Ihre Meinung geändert haben? Ursprünglich wollte die Union Frauen, Eltern in dieser Situation zu einer Annahme der Beratung ja verpflichten.

    Singhammer: Ja. Wir haben unsere Haltung geändert. In einem längeren Prozess über zweieinhalb Jahre haben wir intensive Gespräche vor allem mit unserem Koalitionspartner geführt und wir sind ursprünglich von unserem Vorschlag aus der zurückliegenden Legislaturperiode ausgegangen. Dann hat sich herausgestellt, dass der Koalitionspartner unter keinen Umständen auch eine Änderung im Zusammenhang mit dem Paragraphen 218, 218a, 219 Strafgesetzbuch möchte. Deshalb haben wir das auch nicht weiter verfolgt, sondern haben uns auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz konzentriert. Wir ändern, wir verbessern ausschließlich das Schwangerschaftskonfliktgesetz und ich denke, dass wir mit dem Gruppenantrag eine kluge und ausgewogene Lösung jetzt vorlegen können.

    Meurer: Ist die Beratung, die ja beim Paragraph 218 eine ganz entscheidende Rolle gespielt hat, ergebnisoffen, oder steht das Ziel dahinter, Frauen, Eltern von Spätabtreibungen abzuhalten?

    Singhammer: Die Beratung ist zunächst mal ergebnisoffen. Aber sicherlich werden im Laufe der Beratung die Mütter, die schwangeren Mütter sehen und erkennen, dass es doch eine ganze Reihe von Hilfsangeboten gibt, dass vor allem auch das Leben mit einem behinderten Kind, das vielleicht zunächst mal völlig unvorstellbar erscheint, dann gerade auch mit Gesprächen, mit Selbsthilfegruppen, aber auch mit Familien, die mit behinderten Kindern leben, durchaus möglich ist und nicht nur möglich ist, sondern auch viel Freude machen kann.

    Meurer: Beobachten Sie sogar, dass dann von der Umwelt Druck ausgeübt wird auf Eltern, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, dass es heißt, warum treibt ihr nicht ab?

    Singhammer: Leider gibt es solche Fälle immer wieder und ich denke, dass die Debatte auch hier über das Schwangerschaftskonfliktgesetz, über den Umgang auch mit Kindern, die eine Handicap tragen, dazu beitragen wird und auch beitragen muss, dass derartige Vorfälle sich nicht wiederholen.

    Meurer: Mit dem Koalitionspartner SPD sind Sie sich einig darin, dass es eine Drei-Tages-Frist geben soll. Zwischen Beratung und einer möglichen Abtreibung sollen mindestens drei Tage liegen. Wie oft geht es heute schneller, unterhalb von drei Tagen?

    Singhammer: Es gibt keine genaue Statistik darüber. Die Statistikzahlen, die wir haben, sind zu hinterfragen, also sind mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden. Wir stellen fest, dass es in viel zu vielen Fällen eine Art Automatismus gibt, dass nach der Eröffnung der schlimmen Botschaft diese Lösung einer Abtreibung angeboten wird, und dass natürlich in dieser Situation, wo praktisch alles über einem zusammenstürzt, viele Frauen, aber auch Väter dann sagen, ja gut, dann bleibt uns kein anderer Ausweg übrig. Es gibt Untersuchungen von Experten, die feststellen, dass eine Drei-Tages-Frist notwendig ist und dass man dann, wenn sich diese erste, für viele als Schock empfundene Nachricht etwas gelegt hat, sehr viel ruhiger nachdenken kann, was man selber auch tun kann, wie man mit einer solchen Nachricht umgeht, wie man sein eigenes Leben und das des Kindes dann gestalten kann, so dass sich dann die Haltung vom ersten Tag bis zum dritten Tag sehr wohl ändern kann und diese Zeit des Nachdenkens einfach notwendig ist.

    Meurer: Nun ist es ja so: Union und SPD sind sich darin einig, mehr und bessere Beratung für solche Eltern, sind beide für die Drei-Tages-Frist. Und trotzdem kommen sie nicht zusammen. Das liegt daran, dass die SPD sagt, wir wollen keine Gesetzesveränderung. Hätte das auch unterhalb einer Änderung eines Gesetzes gehen können?

    Singhammer: Nein, ich fürchte nicht und ich bin etwas traurig darüber, dass wir trotz vieler Stunden Koalitionsgespräche nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind. Es bedarf einer gesetzlichen Regelung. Sie sehen das auch schon daran, dass vor allem auch von Seiten der Ärzteschaft, der Bundesärztekammer, die ja unmittelbar auch berührt sind, eine solche Regelung nicht nur unterstützt, sondern eingefordert wird. Das Argument, dass das sogenannte Gen-Diagnostikgesetz ausreichen würde, trifft leider nicht zu. Das Gen-Diagnostikgesetz regelt nur einen Ausschnitt, ein Segment der gesamten Problematik, beispielsweise wenn ein ungeborenes Kind an Spina bifida, also einem offenen Rücken, einer ganz schwierigen Sache auch leidet, oder an Herzfehlern leidet, oder eine Gehirnerkrankung vorliegt, dann lässt sich das durch Gen-Diagnostik nicht erkennen. Insofern reicht das nicht aus. Es ist kein gen-diagnostischer Sachverhalt.

    Meurer: Also Plädoyer für ein Gesetz?

    Singhammer: Ganz richtig.

    Meurer: Herr Singhammer, leider müssen wir zum Ende kommen. - Das war Johannes Singhammer von der CSU, familienpolitischer Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, zur Frage, wie man Spätabtreibungen verringern kann. Danke und auf Wiederhören, Herr Singhammer.

    Singhammer: Ich danke Ihnen, Herr Meurer. Auf Wiederhören!