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Ski Alpin
Der Fall Stefan Luitz

In der Debatte um die Sauerstoff-Einnahme von Stefan Luitz bei seinem Sieg in Beaver Creek hat die FIS die Empfehlung abgegeben, ihn zu disqualifizieren. "Für uns hat es Priorität, dass man den Läufer deutlich von dem Vorwurf des Dopings entlastet", sagte DSV-Alpindirektor Wolfgang Maier im Dlf.

Wolfgang Maier im Gespräch mit Klaas Reese | 15.12.2018
    Der Deutsche Stefan Luitz am 19.2.2017 bei der Slalom-Weltmeisterschaft in St. Moritz.
    Stefan Luitz bei der Slalom-Weltmeisterschaft in St. Moritz (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Der Vorsitzende des unabhängigen Anti-Doping-Panel des Weltverbandes FIS Patrick Smith hat die Empfehlung ausgesprochen, den Allgäuer Stefan Luitz zu disqualifizieren, während die FIS-Generalsekretärin Sarah Lewis dessen Verhalten nicht als Doping-Vergehen wertete, sondern als einen "Verstoß gegen das Reglement".
    Beaver Creek läge in einer Höhe von 3400 Metern. In solchen extremen Höhen gäbe es die Möglichkeit zur Regeneration und zur Erholung mit Sauerstoff zu arbeiten. "Das ist ein Prozedere, das eigentlich legitim ist, das auf keiner Dopingliste steht und das auch von der WADA bei den Olympischen Spielen in Korea freigegeben wurde", sagt Wolfgang Maier im Deutschlandfunk.
    Wolfgang Maier, Sportdirektor des Deutschen Skiverbands. 
    Wolfgang Maier (imago sportfotodienst)
    In Amerika habe man eine Sauerstoffmaske dabeigehabt. Es sei zu einer Diskussion gekommen, ob es legitim sei, im Wettkampf diese zu benutzen oder nicht. "Unser Problem war, dass wir uns an den WADA-Weltcode gehalten haben, der ganz deutlich sagt‚ dass es erlaubt ist. Dann gibt es aber noch eine Regulation des Internationalen Skiverbandes, die wiederum sagt, man darf so eine Maske zwischen den Wettkämpfen nicht tragen", so Maier.
    Der Gebrauch von Sauerstoff sei in diesem Jahr durch die WADA wieder erlaubt worden, aber die FIS habe ihren Code nicht angepasst. Da man nicht gewusst habe, welcher Code der bindende sei, habe man seine Anti-Doping-Mediziner angerufen und die Bestätigung bekommen. "Der WADA-Code ist für uns immer der bindende Code", erklärt der Alpindirektor Wolfgang Maier.
    Entlastung des Doping-Vorwurfs hat Priorität
    Man müsse den Fall jetzt erstmal mit den eigenen Juristen beraten und könne erst dann entscheiden, was zu tun sei. Man werde abwägen und zusammen mit dem Läufer überlegen, ob man diese Disqualifikation akzeptiere.
    "Was für uns Priorität hat, dass man den Läufer deutlich von dem Vorwurf des Dopings entlastet. Das ist für uns die Grundlage, damit wir überhaupt in eine Verhandlung gehen. Tut das die FIS nicht, werden wir das auf allen Rechtsinstanzen durchfechten bis zum CAS", so Maier.
    "Es kann nicht sein, dass man ohne eine Dopingkontrolle, bei einer Substanz, die nicht verboten ist, sich das Thema des Dopings anhaften lassen muss. Das werden wir unter allen Umständen vermeiden."
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.