Auf Anordnung der Landesregierung unter Ministerpräsident Söder muss seit Juni 2018 in allen staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen. Die Regelung war von Anfang an umstritten. Mehrere Klagen dagegen wies der bayerische Verwaltungsgerichtshof Mitte 2022 ab.
Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde vom Bund für Geistesfreiheit eingereicht. Er sieht die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder sowie die staatliche Neutralitätspflicht verletzt und spricht von einer Bevorzugung der christlichen Religion. Ein Urteil wird nächste Woche erwartet.
(Az. 10 C 3.22 u.a.)
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.