Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung bringt endlich die nötige Rechtssicherheit für Deutschlands Schifffahrtsunternehmen – macht Ralf Nagel, der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder VDR, deutlich:
"Bisher ist man ja in einem rechtlichen Graubereich. Oder etwas salopp formuliert: Mit einem Bein im Gefängnis, wenn was passiert und Menschen zu Schaden kommen. Insofern gibt das für unsere Kapitäne und die Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheit."
Der neue Gesetzesentwurf zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte besteht aus zwei Bausteinen: Zum einen soll in der Gewerbeverordnung die Zertifizierungspflicht für maritime Sicherheitskräfte verankert werden. Dafür zuständig ist künftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, und die Bundespolizei. Die Behörden sollen gewährleisten, dass nur zuverlässige und erfahrene Sicherheitskräfte an Bord deutscher Schiffe sind – so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto:
"Keine Desperados. Keine Söldnertruppen oder ähnliches. Wir wollen zuverlässige, gut ausgebildete Sicherheitsmannschaften haben, Sicherheitsteams haben. Die auch nach klaren Regeln tätig werden."
Zweiter Baustein des Gesetzes: Die deutschen Reeder werden verpflichtet, nur zertifizierte Sicherheitskräfte einzusetzen.
Nach Auffassung des VDR könne die rechtliche Verpflichtung für Schifffahrtsunternehmen erst dann eintreten, wenn eine ausreichende Anzahl von privaten Bewachungsfirmen zugelassen wurde. Was bedeutet – so Verbandsgeschäftsführer Ralf Nagel:
"Wir brauchen zum Gesetzentwurf jetzt schnell die Rechtsverordnung auf dem Tisch. Wir müssen in die Verfahren kommen. Denn am Ende zählt für unsere Unternehmen: Es gibt eine amtliche Liste von zugelassenen Unternehmen, aus denen wir auswählen können."
Gesetzgeberisch betritt man in diesem Fall Neuland – macht der maritime Koordinator Hans-Joachim Otto deutlich. Denn es sollen auch internationale Sicherheitsfirmen für den Einsatz auf deutschen Schiffen zugelassen und somit von den deutschen Behörden zertifiziert werden. Für Ralf Nagel ein wichtiger Aspekt:
"Eine gute Sache in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass sich der Gesetzentwurf an den Internationalen Empfehlungen für die Auswahl an Sicherheitskräften orientiert. Und insofern müssen auch internationale - britische, US-amerikanische oder andere - Sicherheitsfirmen, die Chance haben, sich in Deutschland zuzulassen."
Die Zahl der Piratenangriffe im Gefahrengebiet vor Somalia ist zurückgegangen: Wurden im ersten Halbjahr 2011 noch 163 Angriffe durch Piraten gezählt, waren es von Januar bis Juni 2012 noch 69. Insgesamt 13 Schiffe wurden dieses Jahr bereits gekapert. Im ersten Halbjahr 2011 waren es noch 21. Diese Entwicklung sei unter anderem dem Einsatz privater Sicherheitskräfte an Bord der Frachtschiffe zu verdanken, weshalb die deutsche Bundesregierung nun auch handeln musste. Schließlich geht rund die Hälfte aller Passagen deutscher Schiffe durch das Gefahrengebiet vor Somalias Küste.
"Bisher ist man ja in einem rechtlichen Graubereich. Oder etwas salopp formuliert: Mit einem Bein im Gefängnis, wenn was passiert und Menschen zu Schaden kommen. Insofern gibt das für unsere Kapitäne und die Unternehmen ein hohes Maß an Sicherheit."
Der neue Gesetzesentwurf zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte besteht aus zwei Bausteinen: Zum einen soll in der Gewerbeverordnung die Zertifizierungspflicht für maritime Sicherheitskräfte verankert werden. Dafür zuständig ist künftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, und die Bundespolizei. Die Behörden sollen gewährleisten, dass nur zuverlässige und erfahrene Sicherheitskräfte an Bord deutscher Schiffe sind – so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto:
"Keine Desperados. Keine Söldnertruppen oder ähnliches. Wir wollen zuverlässige, gut ausgebildete Sicherheitsmannschaften haben, Sicherheitsteams haben. Die auch nach klaren Regeln tätig werden."
Zweiter Baustein des Gesetzes: Die deutschen Reeder werden verpflichtet, nur zertifizierte Sicherheitskräfte einzusetzen.
Nach Auffassung des VDR könne die rechtliche Verpflichtung für Schifffahrtsunternehmen erst dann eintreten, wenn eine ausreichende Anzahl von privaten Bewachungsfirmen zugelassen wurde. Was bedeutet – so Verbandsgeschäftsführer Ralf Nagel:
"Wir brauchen zum Gesetzentwurf jetzt schnell die Rechtsverordnung auf dem Tisch. Wir müssen in die Verfahren kommen. Denn am Ende zählt für unsere Unternehmen: Es gibt eine amtliche Liste von zugelassenen Unternehmen, aus denen wir auswählen können."
Gesetzgeberisch betritt man in diesem Fall Neuland – macht der maritime Koordinator Hans-Joachim Otto deutlich. Denn es sollen auch internationale Sicherheitsfirmen für den Einsatz auf deutschen Schiffen zugelassen und somit von den deutschen Behörden zertifiziert werden. Für Ralf Nagel ein wichtiger Aspekt:
"Eine gute Sache in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass sich der Gesetzentwurf an den Internationalen Empfehlungen für die Auswahl an Sicherheitskräften orientiert. Und insofern müssen auch internationale - britische, US-amerikanische oder andere - Sicherheitsfirmen, die Chance haben, sich in Deutschland zuzulassen."
Die Zahl der Piratenangriffe im Gefahrengebiet vor Somalia ist zurückgegangen: Wurden im ersten Halbjahr 2011 noch 163 Angriffe durch Piraten gezählt, waren es von Januar bis Juni 2012 noch 69. Insgesamt 13 Schiffe wurden dieses Jahr bereits gekapert. Im ersten Halbjahr 2011 waren es noch 21. Diese Entwicklung sei unter anderem dem Einsatz privater Sicherheitskräfte an Bord der Frachtschiffe zu verdanken, weshalb die deutsche Bundesregierung nun auch handeln musste. Schließlich geht rund die Hälfte aller Passagen deutscher Schiffe durch das Gefahrengebiet vor Somalias Küste.