Johannes Werthenbach von der Burbacher Gemeindeverwaltung kann es immer noch nicht glauben. Er hatte zwar mit einem hohen Interesse an einer Bürgersolaranlage gerechnet. Doch nicht mit diesem Ansturm.
"Wir hatten das morgens in der Zeitung und mittags waren die Anteile ausverkauft."
Mittlerweile hat die Gemeinde 135 Anteile zu je tausend Euro an Bewohner des Ortes vermittelt. Auf einem Kindergartendach und dem Dach des benachbarten Feuerwehrhauses ernten sie jetzt Energie. Die Stromausbeute der Solaranlage ist dabei für alle offensichtlich: Eine Anzeigetafel informiert über die Sonnenenergie, die seit Inbetriebnahme vor einem halben Jahr in Strom umgewandelt worden ist. Knapp 7000 Kilowattstunden sind es alleine mit der Sonne, die auf das Dach des Kindergartens strahlt. Zu sehen ist auch, wie viel Strom gerade in diesem Moment aus den Solarzellen ins öffentliche Netz fließt. Holger Menn, Techniker der Installationsfirma:
"Hier ist es jetzt so, dass die aktuelle Leistung dafür ausreichen würde, mehrere Häuser mit Energie zu versorgen. Das heißt die Beleuchtung von zehn Häusern, zwölf Häusern wäre jetzt problemlos möglich. Wenn man größere Geräte wie Herde einschalten würde, dann könnte man auch mehrere Herde betreiben, allerdings dann entsprechend weniger."
Viele Burbacher Bürger haben bereits Solaranlagen auf ihren eigenen Häusern. Doch bei anderen war dies nicht möglich - ihnen wollte die Gemeinde eine Möglichkeit geben, von der Einspeisevergütung zu profitieren. Johannes Werthenbach von der Gemeindeverwaltung zählt die möglichen Hinderungsgründe auf:
"Dach ist in der falschen Himmelsrichtung, Schattenwurf, sehr viel Bewuchs um ein Gebäude herum - das sind halt so ungünstige Lagen. Die Dachneigung nicht ganz glücklich ist. Oder weil einfach keine Beteiligung möglich ist, weil man einfach in einem Mietshaus wohnt."
Dass auch Bewohner solcher Häuser starkes Interesse an einer Fotovoltaikanlage haben und sie sich deswegen an einer Bürgersolaranlage beteiligen wollen, hat auch die Energieagentur NRW festgestellt. Zwei Gründe sind dafür ausschlagend, erklärt Katrin Gehles von der Energieagentur:
"Der eine Grund ist mehr inhaltlich idealistisch motiviert, das Gefühl für den Klimaschutz zu tun, direkt selbst aktiv werden zu können vor Ort für den Klimaschutz, für die Energiewende. Die zweite Seite ist, Rendite zu erwirtschaften. Mit der Vergütung, die es von der Bundesregierung gibt, zu profitieren, daran mit zu verdienen."
Einer der Bürger, der sich an der Solaranlage in Wahlbach beteiligt hat, ist Dieter Gläser, ein pensionierter Bundeswehrsoldat. Für ihn war es eher ein idealistischer Antrieb, ans Geld hatte er nicht in erster Linie gedacht.
"Ich werde das nicht mehr ausschöpfen können von meinem Alter her, aber das ich für meine Kinder und Enkel was raushole, aber ich kann partout nicht sagen, was für einen Gewinn ich mache."
Ungefähr fünf Prozent werden es sein - eine übliche Rendite, so die Beobachtung der Energieagentur NRW. Kathrin Gehles:
"Die Rendite hängt extrem vom Standort ab, also vom Sonnenertrag, den man hat. Und man muss klar sagen, sie wächst nicht in den Himmel. Es ist nicht so, dass man mit zweistelligen Beträgen rechnen kann."
Werden dennoch zweistellige Renditen versprochen, ist Vorsicht angebracht. Sie könnten ein Anzeichen dafür sein, dass keine Rücklagen gebildet werden. Die sind aber notwendig - für Reparaturen und Ersatzteile zum Beispiel. Werden keine Rücklagen gebildet, müssen die Anteilseigner möglicherweise Geld nachschießen. Auch sonst kann es Fallstricke geben, insbesondere, wenn die Solaranlage eine "GbR", eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist. Kathrin Gehles von der Energieagentur NRW:
"Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Organisationsform, die sehr beliebt ist, weil sie so einfach ist, sehr einfach, schnell zu gründen, deshalb sehr beliebt. Aber auch mit erheblichen Risiken behaftet, weil die Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen in vollem Umfang haftet. Man geht da persönlich ein hohes Risiko ein."
Zum Beispiel kann es technische Probleme, durch fehlerhafte Montage etwa. Oder die Solarmodule bringen nicht mehr die erwartete Leistung. Möglicherweise können Garantieansprüche nicht mehr eingelöst werden, weil in der schnelllebigen Branche der Hersteller pleite ist. Kathrin Gehles rät, solche Risiken zu minimieren:
"Indem man zum einen erfahrenen Installateur sucht, gerne auch einen erfahrenen Betreiber, und auch über die relevanten Versicherungen nachdenkt. Da gibt es eine Standardpalette. Eine Betreiberhaftpflicht gehört auf jeden Fall dazu. Gegen Feuer, und Unwetter kann und sollte man Solaranlagen versichern."
Allerdings:
Diese Risiken, dass die Erträge nicht mehr kommen wie erwartet, die bestehen trotz allem. Und nicht jede Versicherung wird diese Risiken abdecken.
Wer dann seine Anteile verkaufen will, hat schlechte Karten: Denn so einfach werden die Gesellschafter ihre Einlagen nicht los, auch wenn die Anlage gut laufen sollte. Kathrin Gehles:
"Das ist eben eine unternehmerische Beteiligung und kein Sparbrief, den man kündigen kann."
Am einfachsten geht es, wenn ein Anteilseigner gleich einen Nachfolger mitbringt, der die Einlagen übernimmt. Solche Übergangsregeln sollten aber genau im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Bei Solaranlagen im Wert etlicher Hunderttausend Euro rät Kathrin Gehles zudem zu einer anderen Rechtsform als der GbR - eine Genossenschaft zum Beispiel.
Aber auch da muss man davon ausgehen, dass man sein Geld nicht sofort bekommt oder man sorgt für einen Ersatz. Ein Ausstieg während der 20 Jahre ist nicht immer und nicht immer leicht möglich.
Trotz der unternehmerischen Risiken findet die Energieagentur Bürgersolaranlagen gut - und berät Bürger, die eine gründen wollen. Kathrin Gehles:
"Ich denke, es gibt Bürgern einfach die Möglichkeit sich wirklich direkt zu beteiligen, und man sieht ja, dass Menschen verstärkt das Interesse daran haben mitzumachen. Hier haben sie die Chance, tatsächlich mitzumachen, selbst Strom zu erzeugen, selbst ihr eigenes Kraftwerk aufzubauen, eine Chance, die sie in vielen anderen Bereichen der Politik nicht haben, und der Wirtschaft."
"Wir hatten das morgens in der Zeitung und mittags waren die Anteile ausverkauft."
Mittlerweile hat die Gemeinde 135 Anteile zu je tausend Euro an Bewohner des Ortes vermittelt. Auf einem Kindergartendach und dem Dach des benachbarten Feuerwehrhauses ernten sie jetzt Energie. Die Stromausbeute der Solaranlage ist dabei für alle offensichtlich: Eine Anzeigetafel informiert über die Sonnenenergie, die seit Inbetriebnahme vor einem halben Jahr in Strom umgewandelt worden ist. Knapp 7000 Kilowattstunden sind es alleine mit der Sonne, die auf das Dach des Kindergartens strahlt. Zu sehen ist auch, wie viel Strom gerade in diesem Moment aus den Solarzellen ins öffentliche Netz fließt. Holger Menn, Techniker der Installationsfirma:
"Hier ist es jetzt so, dass die aktuelle Leistung dafür ausreichen würde, mehrere Häuser mit Energie zu versorgen. Das heißt die Beleuchtung von zehn Häusern, zwölf Häusern wäre jetzt problemlos möglich. Wenn man größere Geräte wie Herde einschalten würde, dann könnte man auch mehrere Herde betreiben, allerdings dann entsprechend weniger."
Viele Burbacher Bürger haben bereits Solaranlagen auf ihren eigenen Häusern. Doch bei anderen war dies nicht möglich - ihnen wollte die Gemeinde eine Möglichkeit geben, von der Einspeisevergütung zu profitieren. Johannes Werthenbach von der Gemeindeverwaltung zählt die möglichen Hinderungsgründe auf:
"Dach ist in der falschen Himmelsrichtung, Schattenwurf, sehr viel Bewuchs um ein Gebäude herum - das sind halt so ungünstige Lagen. Die Dachneigung nicht ganz glücklich ist. Oder weil einfach keine Beteiligung möglich ist, weil man einfach in einem Mietshaus wohnt."
Dass auch Bewohner solcher Häuser starkes Interesse an einer Fotovoltaikanlage haben und sie sich deswegen an einer Bürgersolaranlage beteiligen wollen, hat auch die Energieagentur NRW festgestellt. Zwei Gründe sind dafür ausschlagend, erklärt Katrin Gehles von der Energieagentur:
"Der eine Grund ist mehr inhaltlich idealistisch motiviert, das Gefühl für den Klimaschutz zu tun, direkt selbst aktiv werden zu können vor Ort für den Klimaschutz, für die Energiewende. Die zweite Seite ist, Rendite zu erwirtschaften. Mit der Vergütung, die es von der Bundesregierung gibt, zu profitieren, daran mit zu verdienen."
Einer der Bürger, der sich an der Solaranlage in Wahlbach beteiligt hat, ist Dieter Gläser, ein pensionierter Bundeswehrsoldat. Für ihn war es eher ein idealistischer Antrieb, ans Geld hatte er nicht in erster Linie gedacht.
"Ich werde das nicht mehr ausschöpfen können von meinem Alter her, aber das ich für meine Kinder und Enkel was raushole, aber ich kann partout nicht sagen, was für einen Gewinn ich mache."
Ungefähr fünf Prozent werden es sein - eine übliche Rendite, so die Beobachtung der Energieagentur NRW. Kathrin Gehles:
"Die Rendite hängt extrem vom Standort ab, also vom Sonnenertrag, den man hat. Und man muss klar sagen, sie wächst nicht in den Himmel. Es ist nicht so, dass man mit zweistelligen Beträgen rechnen kann."
Werden dennoch zweistellige Renditen versprochen, ist Vorsicht angebracht. Sie könnten ein Anzeichen dafür sein, dass keine Rücklagen gebildet werden. Die sind aber notwendig - für Reparaturen und Ersatzteile zum Beispiel. Werden keine Rücklagen gebildet, müssen die Anteilseigner möglicherweise Geld nachschießen. Auch sonst kann es Fallstricke geben, insbesondere, wenn die Solaranlage eine "GbR", eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist. Kathrin Gehles von der Energieagentur NRW:
"Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Organisationsform, die sehr beliebt ist, weil sie so einfach ist, sehr einfach, schnell zu gründen, deshalb sehr beliebt. Aber auch mit erheblichen Risiken behaftet, weil die Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen in vollem Umfang haftet. Man geht da persönlich ein hohes Risiko ein."
Zum Beispiel kann es technische Probleme, durch fehlerhafte Montage etwa. Oder die Solarmodule bringen nicht mehr die erwartete Leistung. Möglicherweise können Garantieansprüche nicht mehr eingelöst werden, weil in der schnelllebigen Branche der Hersteller pleite ist. Kathrin Gehles rät, solche Risiken zu minimieren:
"Indem man zum einen erfahrenen Installateur sucht, gerne auch einen erfahrenen Betreiber, und auch über die relevanten Versicherungen nachdenkt. Da gibt es eine Standardpalette. Eine Betreiberhaftpflicht gehört auf jeden Fall dazu. Gegen Feuer, und Unwetter kann und sollte man Solaranlagen versichern."
Allerdings:
Diese Risiken, dass die Erträge nicht mehr kommen wie erwartet, die bestehen trotz allem. Und nicht jede Versicherung wird diese Risiken abdecken.
Wer dann seine Anteile verkaufen will, hat schlechte Karten: Denn so einfach werden die Gesellschafter ihre Einlagen nicht los, auch wenn die Anlage gut laufen sollte. Kathrin Gehles:
"Das ist eben eine unternehmerische Beteiligung und kein Sparbrief, den man kündigen kann."
Am einfachsten geht es, wenn ein Anteilseigner gleich einen Nachfolger mitbringt, der die Einlagen übernimmt. Solche Übergangsregeln sollten aber genau im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Bei Solaranlagen im Wert etlicher Hunderttausend Euro rät Kathrin Gehles zudem zu einer anderen Rechtsform als der GbR - eine Genossenschaft zum Beispiel.
Aber auch da muss man davon ausgehen, dass man sein Geld nicht sofort bekommt oder man sorgt für einen Ersatz. Ein Ausstieg während der 20 Jahre ist nicht immer und nicht immer leicht möglich.
Trotz der unternehmerischen Risiken findet die Energieagentur Bürgersolaranlagen gut - und berät Bürger, die eine gründen wollen. Kathrin Gehles:
"Ich denke, es gibt Bürgern einfach die Möglichkeit sich wirklich direkt zu beteiligen, und man sieht ja, dass Menschen verstärkt das Interesse daran haben mitzumachen. Hier haben sie die Chance, tatsächlich mitzumachen, selbst Strom zu erzeugen, selbst ihr eigenes Kraftwerk aufzubauen, eine Chance, die sie in vielen anderen Bereichen der Politik nicht haben, und der Wirtschaft."