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Sommermärchen-Affäre
Anklage gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt

Es ist der Schatten über dem Sommermärchen. Auch Jahre nach der WM 2006 machen noch immer ungeklärte Korruptionsvorwürfe die Runde. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre nun Anklage gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst Schmidt erhoben.

Von Dietrich-Karl Mäurer |
Das Organisations-Präsidium für die WM 2006Vizepräsident Dr. Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer, 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt, Vizepräsident Wolfgang Niersbach
Das Organisations-Präsidium der WM 2006 - abgesehen von Franz Beckenbauer nun in der Schweiz angeklagt (ok_fifa_2006)
Im Mittelpunkt steht eine dubiose Millionenzahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Franz Beckenbauer lieh sich 2002 das Geld bei dem inzwischen verstorbenen damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfuß. Das Geld floss aus noch ungeklärten Gründen an den katarischen Fußballfunktionär und damaligen FIFA-Vize Mohammed bin Hammam. Die Rückzahlung erfolgte über Konten des DFB und des Weltfußballverbands FIFA vermutlich an Robert Louis- Dreyfuß.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach langen Ermittlungen nun ernst gemacht und Anklage erhoben gegen die damalige DFB-Spitze bestehend aus Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst Schmid und auch gegen den ehemaligen FIFA-Generalsekretär, den Schweizer Urs Linsi. In der Mitteilung aus Bern heißt es zum konkreten Tatvorwurf:
"Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2005 die Mitglieder eines Aufsichtsorgans des DFB-Organisationskomitees für die Fußball-WM 2006 in Deutschland arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund EUR 6.7 Mio getäuscht zu haben."
"DFB verpflichtet, Ersatzanprüche durchzusetzen"
Theo Zwanziger, Horst Schmidt und Urs Linsi machten sich nach Auffassung der Schweizer Bundesanwaltschaft des Betrugs in Mittäterschaft schuldig. Wolfgang Niersbach der Beihilfe zum Betrug. Der Vorwurf der Geldwäsche wurde fallen gelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft. Der Deutsche Fußballbund DFB reagierte sachlich auf die Anklage:
"Der DFB tritt im Schweizer Strafverfahren als Privatkläger auf, um etwaige Ansprüche geltend zu machen und so seiner gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht zu genügen. Sollte der DFB durch ein schuldhaftes Verhalten der Beschuldigten Vermögensschäden erlitten haben, so ist er rechtlich verpflichtet, mögliche Ersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen."
Beckenbauer-Verfahren abgetrennt
Lediglich schriftlich reagierte Wolfgang Niersbach. Per Whatsapp teilte er der Agentur dpa mit: "Materiell kann ich nur wiederholen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind." Und weiter in deutlichen Worten: "Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird."
Regelrecht emotional wurde Theo Zwanziger in einer ersten Stellungnahme. Die Agentur dpa zitiert ihn wie folgt: "Auch Unsinn hat seinen Marktwert. Die Schweizer Ermittler sind Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben. Das Ganze ist lächerlich und unter der Würde einer seriösen Strafverfolgungsbehörde."
Das Verfahren gegen den in diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigten Franz Beckenbauer wurde nach Angaben der Schweizer Bundesanwaltschaft abgetrennt. Eine gemeinsame Beurteilung der Fälle würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten unnötig verzögern. Grund ist der gesundheitliche Zustand Beckenbauers. Er lasse derzeit eine Teilnahme bzw. eine Befragung in der Hauptverhandlung nicht zu. Gegen die Trennung der Verfahren kann noch Beschwerde eingereicht werden. Ob es also wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt, ist ungewiss. Und nächstes Jahr im April droht bereits die gesamte Angelegenheit zu verjähren.