Der DFB habe "seine ursprüngliche Kooperationsbereitschaft mit den Ermittlungsbehörden ab Anfang 2016 stark eingeschränkt", heißt es in einer Mitteilung der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Insbesondere eine Datei mit dem Namen "Komplex Jack Warner" – der sich auf die korrupte Schlüsselfigur im WM-2006-Skandal bezieht – wurde den Strafverfolgern lange vorenthalten. Die Warner-Datei war erst nach einer Razzia der Behörde am 3. November 2015 beim DFB angefertigt worden, durch den früheren Vize-Verbandsgeneralsekretär Stefan Hans. Deshalb erfuhren die Ermittler von der Existenz der Datei erst Anfang März, als die vom DFB mit einer Untersuchung beauftragte Kanzlei Freshfields ihren Schlussreport vorlegte. Darin wurde die möglicherweise brisante Datei in einer Fußnote erwähnt. Die Staatsanwaltschaft nahm aber an, dass für die nach ihrer Razzia angefertigte Datei ein Beschlagnahmeverbot bestand.
Der DFB sei "generell nicht mehr kooperativ gewesen"
Deshalb, so teilt sie weiter mit, hätte der DFB den Träger nur freiwillig herausgeben können. Auf eine solche Bitte verzichtete die Behörde aber, weil der DFB generell nicht mehr kooperativ gewesen sei. Freshfields habe ihr sogar am 15. März mitgeteilt, dass die Kanzlei keine weiteren Zeugenprotokolle aushändige, wie vorher geschehen. "Ab Anfang 2016 war dies nicht mehr der Fall", teilt ein Behördensprecher mit. Die Vorwürfe bringen den DFB nun auch für den Fall unter Druck, dass die Dateien zum "Erdbeben" keine umwälzenden Neuigkeiten erbringen sollten.