
In den letzten Jahren häufen sich Fälle, in denen Mütter vor Gericht das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren, obwohl sie Beweise für häusliche Gewalt vorlegen. Andere Mütter berichten über Spuren von Missbrauch, die ignoriert wurden. All diese Fälle haben eine Gemeinsamkeit: Beim Jugendamt und Familiengericht wird den Müttern nicht geglaubt.
Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle. Recherchen von Deutschlandfunk und SWR in mehreren europäischen Ländern zeigen, wie sich radikale Väterrechtler mit rechtsnationalen Gruppierungen vernetzen. In vielen Gerichtssälen spielen sich identische Szenen ab, die verdeutlichen, dass der antidemokratische Rechtsruck auch in der Familienpolitik angekommen ist.
Dabei tauchen immer wieder die gleichen Begriffe auf, die wie Waffen gegen Mütter und Kinder eingesetzt werden. „Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ oder „Parental-Alienation-Syndrom“ (PAS) sind solche Kampfbegriffe selbsternannter Väterrechtler und erzkonservativer Juristinnen und Juristen.
Was bedeutet Parental-Alienation-Syndrom?
PAS ist ein fachlich widerlegtes Konstrukt, das ein Krankheitsbild beschreiben will. Es steht für den Prozess der Eltern-Kind-Entfremdung. Die Verbreiter von PAS gehen davon aus, dass ein Elternteil – meist die Mutter – das Kind derart manipuliert, dass es den Umgang mit dem Vater ablehnt. In Variation mit anderen Begriffen wird immer die gleiche Grundannahme ausgedrückt: Frauen erfinden Missbrauch und Gewalt, um dem Vater zu schaden und die Kinder von ihm zu „entfremden“.
Das Bundesverfassungsgericht hat PAS und vergleichbare Konzepte der sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung im Jahr 2023 als „überkommen“ und „fachwissenschaftlich widerlegt“ bewertet. Trotzdem spielt PAS an deutschen Familiengerichten eine Rolle, insbesondere in Fällen, in denen es um Gewalt oder um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht.
Wie kommt es zu einer Rechtsprechung, die Mütter ins Abseits stellt?
Der Kontakt zu den leiblichen Eltern hat für die Anhänger des PAS-Konstrukts eine existenzielle Bedeutung. Die angebliche Entfremdung wird vor Gericht daher zu einer Gefährdung des Kindeswohls konstruiert. Dem Stand der Wissenschaft entspricht das nicht: Laut Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert spielt in der Bindungstheorie nicht die Genetik eine Rolle, sondern die Qualität einer Beziehung. Fegert ist auch Präsident der Europäischen Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendpsychiater und beschäftigt sich seit Jahren mit PAS.
Auch Meta-Analysen von Studien bei Trennungskindern bestätigen, dass fehlende oder seltene Kontakte zu leiblichen Eltern kaum negative Effekte nach sich ziehen, wenn es andere gesunde Bindungen gibt. Wie konnte sich ein unwissenschaftliches, frauenfeindliches Konzept, vor dem selbst die UNO seit Jahren warnt, an deutschen Familiengerichten etablieren? Weil es drei Gruppen aus unterschiedlichen Motiven besonders zupasskommt: Erzkonservativen, Väterrechtlern und Pädophilen.
Wer steckt hinter PAS?
Der US-Psychologe Richard A. Gardner gilt als Erfinder von PAS. Gardner hat dazu zahlreiche Bücher und Artikel veröffentlicht und in spektakulären Missbrauchsfällen Gutachten geschrieben. Seine These: Der Missbrauch von Kindern werde oft von der Mutter erfunden, um dem Vater zu schaden.
Gardner veröffentlichte aber auch pädosexuelle Aussagen wie: „Pädophilie kann das Überleben der menschlichen Spezies verbessern, indem sie Fortpflanzungszwecken dient.“ Oder: „Kinder sind von Natur aus sexuell und können sexuelle Begegnungen initiieren, indem sie den Erwachsenen verführen.“ Auch wenn es tatsächlich zu Missbrauch kommt, sind nach Gardners Ansicht die Mütter das Problem. „Wenn die Mutter hysterisch auf Missbrauch reagiert oder ihn als Vorwand für eine Verunglimpfung des Vaters nutzt, […] trägt ihre Hysterie […] dazu bei, dass das Kind das Gefühl hat, dass ein abscheuliches Verbrechen begangen wurde.“
Welche Folgen das für die betroffenen Frauen und deren Kinder?
Radikale Väterrechtler verbreiten die PAS-Theorie in Seminaren, bei Fortbildungen und auf internationalen Kongressen. Auch deutsche Vertreter der Justiz oder Familiengutachter finden sich auf Veranstaltungen der Szene, die weltweit vernetzt scheint.
Das Muster ist in vielen europäischen Ländern ähnlich: Der Vorwurf der angeblichen „Entfremdung“ des Kindes durch die Mutter gegenüber dem Vater führt zu einer Täter-Opfer-Umkehr. In teils kafkaesken Verfahren wird Frauen ohne jede wissenschaftliche Grundlage eine psychische Störung attestiert und das Sorgerecht eingeschränkt oder sogar entzogen. Wenn die Mütter den Kontakt zum Kind nicht verlieren wollen, werden sie zum Umgang mit dem Ex-Partner genötigt – auch, wenn dieser nachweisbar gewalttätig ist.
Zur Erhaltung eines offenbar haltlosen Konstrukts wird eine Gefahr für Leib und Leben in Kauf genommen: „Wenn ich ein Konstrukt finde, wo betroffene Kinder keine Chance mehr auf rechtliches Gehör haben, keine Chance mehr haben, dass ihr Leid gehört wird, weil Missbrauchssituationen automatisch als Streitmittel der Mutter dargestellt werden und damit die reale Güterabwägung mit Blick auf die Gefährdung des Kindes unterbleibt, dann ist es natürlich auch eine ideale Strategie, wenn man sexuellen Missbrauch fortsetzen möchte“, so Jörg Fegert.
Welche gesellschaftlichen Folgen hat das PAS-Konstrukt?
Die italienische Investigativjournalistin Luisa Betti Dakli recherchiert seit 15 Jahren zu PAS. Sie hat Verbindungen der radikalen Väterrechtler zur rechtsnationalen Lega Nord aufgedeckt. Von hier führt die Spur der Ultrakonservativen weiter in die USA und nach Moskau. Es sind rechtsnationale Netzwerke, die über Jahrzehnte aufgebaut worden sind. Ihr gemeinsames Ziel ist die Wiederherstellung der „natürlichen Ordnung“: keine Scheidungen mehr und eine traditionelle Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind.
„Die Idee dahinter ist natürlich Zersetzung“, sagt die österreichische Rechtsextremismus-Forscherin Natascha Strobl, die frauenfeindliche Narrative untersucht. Es gehe den radikalen Väterrechtlern darum, an den Grundfesten der Demokratie und der Gesellschaft zu rütteln. „Dementsprechend passen die Väterrechtler perfekt in den Zeitgeist der extremen Rechten, weil es scheinbar eine Bürgerrechtsbewegung ist, die sich gegen ein Unrecht wehrt. (…) Aber das darunterliegende Gefühl ist Antifeminismus, es ist Misogynie.“
Die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, stellt den Familiengerichten in Deutschland und vielen anderen Ländern ein katastrophales Zeugnis aus: „Wie kann so etwas täglich vor unserer Nase passieren? Wie können Familiengerichte Schauplatz solch ungeheuerlicher Formen von Gewalt gegen Mütter und Kinder sein, und das völlig ungestraft?“ Ihren Bericht stellte sie im Juni 2023 dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf vor.
Alsalem kritisierte die frauenfeindliche Wurzel des Pseudokonzepts PAS als Ursache dieser Rechtspraxis und ordnete sie erstmals als Menschenrechtsverletzung ein. Über 80 Staaten sowie die EU unterstützen Alsalems Bericht. Russland verteidigt als einziges Land das PAS-Konzept. Aus Deutschland kam dazu bisher nur Schweigen.
Feature-Autoren: Heiko Rahms und Stephanie Schmidt
Onlinetext: pj
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