Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte einen Bericht über vorgesehene Änderungen bei den Bemessungsgrenzen. Diese legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Sozialbeiträge fällig werden. Abgabefrei ist nur der darüberliegende Teil.
Nach den Plänen werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig bis zu einem Monatseinkommen von einheitlich 8.050 Euro. Bislang liegt der Wert in Westdeutschland bei 7.550 Euro und in Ostdeutschland bei 7.450 Euro im Monat. Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll von derzeit 5.175 auf dann rund 5.513 Euro steigen. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt.
Diese Nachricht wurde am 14.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.