Seit der Föderalismusreform 2006 ist gesetzlich geregelt, dass die Länder für den Bau von Sozialwohnungen verantwortlich sind. Der Bund zahlt an die Länder jedes Jahr Geld: Eine halbe Milliarde Euro 2013 und 2014, etwas über eine Milliarde 2015 und '16 und in den kommenden beiden Jahren sogar 1,5 Milliarden Euro, die für den Bau von Sozialwohnungen verwendet werden sollen – nicht müssen. Es gibt keine gesetzliche Zweckbindung.
Die Vorgabe lautete, dass die Mittel für sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen, mindestens aber für investive Maßnahmen eingesetzt werden müssen. Also theoretisch können auch Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsimmobilien gefördert werden oder der Straßenbau.
Tatsächlich gingen die Länder sehr unterschiedlich mit dem Geld um. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und das Saarland haben zum Beispiel 2013/14 keine einzige Sozialwohnung gebaut, andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen dagegen mehrere Tausend. Für die Jahre 2015/16 gibt es noch keine Zahlen und für 2017/18 hofft man zumindest, dass alles anders wird.
Das reicht aber nicht, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. "Der Bund hat seine Investitionen in die soziale Wohnraumförderung verdreifacht. Allerdings bringt das alles nichts, wenn die Länder nicht dieses Geld zweckgerichtet verwenden und wenn die Länder nicht zweitens eigene Finanzmittel in mindestens gleicher Höhe investieren."
Zahlungen laufen nur noch bis 2019
Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat kürzlich vorgeschlagen, den sozialen Wohnungsbau wieder zur gemeinsamen Sache von Bund und Ländern zu machen und das Grundgesetz so zurück zu ändern, dass der Bund sich in dieser Frage dauerhaft stärker engagieren kann. Das begrüßt der Deutsche Mieterbund: "Es ist nicht einzusehen, dass der Bund ab 2017 über 1,5 Milliarden Euro den Ländern für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt, ohne dass der Bund Vorgaben machen kann, wo und wie dieses Geld auch eingesetzt werden muss."
Dazu kommt, dass die Zahlungen sowieso nur noch bis 2019 laufen. Wenn also nicht sehr bald auch in diesem Punkt gesetzlich nachgebessert wird, würde der Bund ab 2020 keine Finanzmittel mehr für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen. Für Ulrich Ropertz eine Katastrophe. Bereits jetzt fehle ausreichend preiswerter Wohnraum in Ballungszentren: Allein mit Wohngeldzahlungen könne man den sozialen Wohnungsbau nicht kompensieren: "Wohngeld bekommen allenfalls extrem einkommensschwache Haushalte, die hart über den Grenzen des ALG-II- oder Hartz-IV-Bezugs liegen. Wohngeld ist keine Alternative zum Bau von Sozialwohnungen, sondern ist eine ergänzende Maßnahme, die für extrem einkommensschwache Haushalte gedacht ist." Einige Ökonomen glauben aber, dass das Wohngeld mehr bringt als der Wohnungsbau. Wenn Geringverdienende bestimmten Wohnraum nachfragen, so die These, entstehe dafür auch ein Angebot.
Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist allerdings regional sehr unterschiedlich. Der Mieterbund fordert deswegen, den Schlüssel, nach dem die Gelder für den sozialen Wohnungsbau derzeit auf die Länder verteilt werden, ebenfalls überdenken. Länder mit großen Städten, Universitätsstädten und Ballungszentren hätten mehr Bedarf an Sozialwohnungen als eher ländlich geprägte Bundesländer.