Die Bundesregierung will gegen den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU vorgehen. Das Bundeskabinett billigte dazu den Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe aus Staatssekretären fast aller Ministerien.
In dem 133 Seiten starken Papier plädieren die Ressorts unter anderem dafür, EU-Zuwanderern für eine begrenzte Zeit die Wiedereinreise zu verwehren, wenn sie bei Rechtsmissbrauch oder Betrug ertappt wurden - etwa bei der Nutzung falscher Dokumente oder der Vortäuschung eines Arbeitsplatzes oder Wohnsitzes. Migranten aus anderen EU-Staaten sollen nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch befristet eine Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bekommen. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung erschleicht, soll bestraft werden.
Verschärfungen beim Kindergeld
Verschärft werden sollen auch die Vorgaben für die Auszahlung von Kindergeld: Dies soll nur fließen, wenn ausreichende Nachweise und eine Steueridentifikationsnummer vorliegen. Das soll verhindern, dass Behörden für ein Kind doppelt Geld auszahlen.
Außerdem schlagen die Ministerien vor, das Gewerberecht zu ändern, um besser gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen. Jobcenter, Gewerbeämter und Bundespolizei sollen sich enger mit den Stellen abstimmen, die gegen Schwarzarbeit kämpfen.
Hilfe für klamme Kommunen
Den besonders betroffenen Städten will der Bund finanziell unter die Arme greifen: Sie sollen laut Bericht "in den nächsten Jahren" Unterstützung in Höhe von 200 Millionen Euro bekommen - beispielsweise über das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" oder europäische Hilfs- und Sozialfonds. Im Juni will der Staatssekretärsausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen.
Es geht in der Debatte vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Einige Städte hatten über Probleme durch einen wachsenden Zuzug von EU-Zuwanderern aus diesen Ländern geklagt. Die CSU hatte zum Jahreswechsel eine hitzige Debatte angestoßen und gewarnt, dass verstärkt gering qualifizierte Migranten aus beiden Staaten nach Deutschland kämen, die vor allem Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Besonders der Satz "Wer betrügt, der fliegt" in einem CSU-Papier hatte Kritik und Populismus-Vorwürfe ausgelöst.
Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Seit dem 1. Januar gilt für Bürger aus Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Das heißt, sie brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr, um sich in Deutschland niederzulassen. Beide Staaten sind seit 2007 EU-Mitglieder. Die Zuwanderung aus diesen Ländern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch 2013 zog es viele Bulgaren und Rumänen nach Deutschland - vor allem nach Duisburg, Frankfurt am Main, München, Offenbach oder Hamburg.
Die betroffenen Kommunen hatten über Probleme mit gering qualifizierten und sozial schwachen Zuwanderern geklagt: Diese hätten zum Teil keine Schul- oder Berufsbildung, keine Krankenversicherung, kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kein Geld für vernünftige Unterkünfte. Das belaste die Städte und Gemeinden.
Die Regierung berief im Januar eine Staatssekretärsrunde ein mit Vertretern aus elf Ministerien und der Integrationsbeauftragten der Regierung, Aydan Özoguz (SPD). Die Runde tagte sechs Mal und legte nun den Zwischenbericht vor. Die Freizügigkeit in der EU sei eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa und stehe nicht zur Diskussion, heißt es darin. Die große Mehrheit der EU-Bürger halte sich an die Regeln. Missbrauch durch eine Minderheit müsse aber unterbunden werden.