Präsidentin Bentele erklärte, die Reform sei verfassungswidrig, weil die Kosten von 50 Milliarden Euro zum Teil aus Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen. Sozialversicherungsbeiträge seien aber zweckgebunden und dürften nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden. Bentele verwies auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Die Krankenhausreform war Anfang des Jahres in Kraft getreten. Sie sieht eine Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor.
Diese Nachricht wurde am 27.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.