Karlsruher Urteil
SPD begrüßt Scheitern der AfD-Klagen um Ausschussvorsitze

Die SPD hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Ausschussvorsitzenden im Bundestag begrüßt.

    Der SPD-Politiker Johannes Fechner spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.
    Der SPD-Politiker Johannes Fechner (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Fechner, sagte, die Ausschussvorsitze seien zu wichtig, als dass sie mit unqualifizierten Personen besetzt werden könnten. Zugleich kündigte er eine Präzisierung der Geschäftsordnung des Bundestags an.
    Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass die AfD keinen Rechtsanspruch auf den Vorsitz in Ausschüssen des Bundestages hat. Die Vorsitzende des Zweiten Senats, König, erklärte, das Vorgehen des Bundestags, mit Wahlen über Ausschussvorsitzende abstimmen zu lassen, sei zulässig. Die AfD wollte gemäß ihrer Stärke im Bundestag den Vorsitz in mehreren Ausschüssen stellen. Bei den Abstimmungen bekamen ihre Kandidaten aber bisher keine Mehrheit. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß laut den Richtern nicht gegen das Grundgesetz. Brandner sagte nach der Urteilsverkündung, die Rechte der Opposition würden massiv geschwächt.
    Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.