Rosemann sagte im Deutschlandfunk, bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur monatlichen Meldepflicht gehe es nicht darum, Bürgergeldbezieher zu kontrollieren. Man wisse aber aus Erfahrung, dass regelmäßige Gespräche mit den Betreuern im Jobcenter die Integration auf dem Arbeitsmarkt erleichterten. Auch die geplante Kürzung des Bürgergelds für drei Monate, wenn Arbeits- oder Ausbildungsangebote verweigert würden, gehe auf Rückmeldungen aus den Jobcentern zurück. Hier sei es in der Vergangenheit teilweise sehr umständlich gewesen, wirkungsvolle Sanktionen zu verhängen, meinte Rosemann.
Diese Nachricht wurde am 12.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.