Ausschlaggebend für die Auseinandersetzung war ein Sanktionsbescheid des Deutschen Bundestatges aus April 2019. Dieser Bescheid sah eine Strafzahlung in Höhe von 270.000 Euro vor. Auslöser für die Strafzahlung sind Zuwendungen aus dem Landtagswahlkampf 2016 in Baden-Württemberg, die an Jörg Meuthen geflossen sind beziehungsweise von denen er profitierte.
Zuwendungen umfassten fast 90.000 Euro
Die Schweizer PR-Agentur Goal hatte mit der AfD Werbung für Meuthen organisiert. Zum Beispiel wurden Flyer und Plakate, auf denen unter anderen die Website des Kandidaten aufgeführt waren, für den AfD-Kandidaten organisiert. Der Wert der Zuwendungen umfasste fast 90.000 Euro. Die Bundestagsverwaltung hat das als illegale Parteispende bewertet und deshalb eine Strafe in dreifacher Höhe verhängt - ein übliches Vorgehen. Das Parteiengesetz verbietet annoyme Spenden.
Gegen diesen Bescheid klagt nun die AfD und argumentiert, es handele sich nicht um eine Spende an die Partei. Die Werbemaßnahmen seien weder mit der Partiei noch mit Meuthen abgestimmt gewesen. Sachspenden seien von diesem Spendenannahmeverbot nicht erfasst. Die Sanktion sei damit unverhältnismäßig.
Jörg Meuthen weist die Schuld von sich. Er habe nichts Unrechtes und nichts Illegales getan. Am Montag sagte Meuthen erstmals vor dem Berliner Verwaltungsgericht aus.