Falschinformationen zu Covid-19 sind im Netz ein großes Problem. Mit ihren eigenen Community-Standards wollen Plattformen wie Youtube Desinformation zum Thema Corona eingrenzen. Immer wieder löscht Googles Videoplattform auf Grundlage ihrer Richtlinien Videos oder blockiert ganze Accounts. Auch zwei Videos der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch hatte Youtube gelöscht - zu Unrecht, wie das Landgericht Köln am 11.10.2021 in einer Eilentscheidung entschieden hat.
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der #allesaufdentisch-Initiatoren zwei einstweilige Verfügungen gegen Youtube erlassen. In den Beschlüssen des Gerichts, die @mediasres vorliegen, heißt es, der Initiative sei nicht konkret genug mitgeteilt worden, welche Passagen gegen welche Vorschrift der Youtube-Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen verstießen. Demnach sei auch dem Gericht eine entsprechende Überprufung nicht möglich gewesen.
Nur bei einem kurzen Video mit einer offensichtlichen und auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation sei eine Löschung auch ohne Benennung der konkreten Passage zulässig, so das Landgericht. Dies gelte aber nicht für längere Videos, die "auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten".
Youtube hat die Möglichkeit, gegen die Beschlüsse beim Landgericht Köln Widerspruch einzulegen. Tobias Gostomzyk, Professor für Medien-, Internet- und Telekommunikationsrecht an der TU Dortmund, erwartet, dass das Unternehmen dies auch mache. Schließlich gehe es um grundsätzliche Fragen.
"Sollte diese Rechtsauffassung auch von höheren Gerichten bestätigt werden, würde das bedeuten, dass die Löschpraxis konkreter werden muss, eine konkretere Begründung erfolgen muss, bevor gelöscht werden kann", sagte Gostomzyk im Dlf. Dies würde dann einen erheblich höreren Aufwand seitens Youtube erfordern.
Youtube habe mehrere Videos des Kanals #allesaufdentisch als Verstoß gegen die Community-Richtlinien erkannt worden, sagte ein Youtube-Sprecher gegenüber @mediasres. Die Plattform arbeite hier mit einer "Kombination aus Mensch und Technologie", um Inhalte zu moderieren. Nach einer weiteren Überprüfung sei festgestellt worden, dass eines der beiden gesperrten Videos den Richtlinien doch nicht widerspreche. Dieses Video habe man deshalb wieder online gestellt.
Youtube hatte zwei der mehr als 50 Videos der #allesaufdentisch-Kampagne gelöscht. #allesaufdentisch ist die Nachfolgeaktion von #allesdichtmachen, in denen Künstler wie die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring mit verschiedenen Gesprächspartnern über medizinische und gesellschaftliche Aspekte der Corona-Pandemie reden. Konkret ging es um die Videos "Inzidenz" mit dem Mathematiker Stephan Luckhaus und "Angst" mit dem Neurobiologen Gerald Hüther. Letzteres ist auf Youtube wieder abrufbar.
Aussagen, die unter die Meinungsfreiheit fallen, müssten nicht zutreffend oder rational und sachlich begründet sein, sagte Gostomzyk im Dlf.
Kritiker werfen den #allesaufdentisch-Machern vor, Verschwörungsmythen zu bedienen. Der Politikwissenschafler Claus Leggewie sieht zudem ein problematisches Verständnis von Meinungspluralismus. Denn eine Voraussetzung für Pluralismus sei Qualitätskontrolle. Diese hätten die Initiatoren aber wegfallen lassen. "Man stellt alle möglichen wissenschaftlichen Meinungen nebeneinander und damit habe ich persönlich auch ganz schlechte Erfahrungen gemacht", sagte Leggewie im Dlf.
Youtube hat im September 2021 sein Vorgehen gegen Impfgegner verschärft und neue Richtlinien veröffentlicht. Demnach sind Fehlinformationen zu Impfungen untersagt, "die ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen".
Desinformation zu Covid-Impfstoffen hatte Youtube schon vorher untersagt: "Auf YouTube sind keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zu COVID-19 verbreiten, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen", heißt es in der entsprechenden Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über Covid19.
Hier listet Youtube auch eine Reihe an Beispielen auf, was auf der Plattform nicht erlaubt ist, beispielsweise "Behauptungen, dass Impfstoffe gegen COVID-19 das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 nicht reduzieren". "Wer sich diese Richtlinien anschaut, sieht, dass sie sehr weit gefasst sind", meint Medienrechtler Tobias Gostomzyk. Die Vorgaben seien stark daran orientiert, was die WHO und lokale Gesundheitsbehörden vorgeben.
Wenn Inhalte gegen diese Richtlinien verstoßen, werden sie laut Youtube entfernt. Bei wiederholten Verstößen und Verwarnungen könne auch der Kanal gekündigt werden. Ende September hatte Youtube beispielsweise die deutschen Kanäle des russischen Staatsmediums RT entfernt. Die Plattform wirft dem Sender vor, wiederholt Desinformationen über Corona verbreitet zu haben.
Lange wurde die Verantwortung hierfür den Sozialen Netzwerken überlassen. Während es einerseits viel Kritik wegen der teils rasanten Verbreitung solcher Inhalte gibt, kritisieren andere die Plattformen für ihrer Ansicht nach ausufernde Sperrungen und Löschungen.
Im Fall von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken hat die Bundesregierung bereits mit dem seit Ende 2017 gültigen, aber umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Grundlage dafür geschaffen, dass rechtswidrige Inhalte schneller aus dem Netz gelöscht werden. 2020 wurde das Gesetz noch einmal in punkto Strafverfolgung verschärft: Plattformen Youtube sind nun verpflichtet, bestimmte Posts dem Bundeskriminalamt zu melden. Experten warnen hier jedoch vor der Gefahr des "Overblocking": Netzwerke würden ihre Inhalte nun im Zweifelsfall eher löschen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Bei Falschinformationen sieht die Situation anders aus. Hier gilt bisweilen das Hausrecht der Plattformen. Und gelöscht wird auch, was nach deutschem Recht keine Probleme darstellen würde.
Medienrechtler Tobias Gostomzyk sieht die Gefahr vor allem in der mangelnden Transparenz der Richtlinien und der Löschentscheidungen. Wenn nicht hinreichend aufgezeigt und begründet werde, welche Passage gegen welche Richtlinie verstoße, führe das wie im aktuellen Fall dazu, "dass auch sehr umfangreiche Videos gelöscht werden".
Der allgemeine Trend der Rechtssprechung gehe derzeit in Richtung mehr Tranzparenz. Dies sei auch wichtig, damit Plattformen nicht willkürlich löschten, so Gostomzyk.