Dieser Auffassung sei das Sportgericht gefolgt, hieß es vom DFB. Gegen die Entscheidung kann den Angaben zufolge innerhalb von 24 Stunden Einspruch eingelegt werden.
Freiburg hatte seinen Protest mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte bei der Partie am 31. August vom ersten Spieltag den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.
Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß aber wiederholen - Kögel verwandelte zum Endstand.
Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen - allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.