Die coronabedingte Unterbrechung der Fußball-Spielzeiten in Europa führt zu immer mehr Ungewissheiten bei Clubs und Spielern. Normalerweise endet am 30. Juni offiziell die Saison und gleichzeitig bedeutet das Saisonende für einige Spieler auch das Vertragsende. Jetzt kann es aber dazu kommen, dass Clubs nach dem Stichtag am 30. Juni noch Pflichtspiele zu bestreiten haben, etwa in der Relegation oder bei einer weiteren Verzögerung der Saison.
"Individualvertragliche Anpassungen"
Es gebe zwar Empfehlungen der FIFA, der FUßball-Weltverbandes also, dass die nationalen Fußballverbände Spielberechtigungen für die Spieler auch nach dem 30. Juni aussprechen sollen, aber Sportjurist Stefan Schreiber hält im Dlf-Interview fest, dass die FIFA oder die nationalen Verbände nicht in das nationale Arbeitsrecht eingreifen können. Das bedeute für die Vereine, dass sie mit ihren Spielern "individualvertragliche und arbeitsrechtliche Anpassungen" vornehmen müssen, so der Jurist.
Auswirkungen auch auf das Transfergeschäft
"Auch Spielertransfervereinbarungen zwischen den abgebenden und aufnehmenden Vereinen müssen angepasst werden," so Schreiber im Dlf. "Hier müssten die Clubs festlegen, dass der Spielertransfer erst dann stattfindet, wenn die Saison zu Ende gespielt wurde."
Bei internationalen Wechseln habe die Verlängerung der Saison ebenfalls Auswirkungen. Auch bei diesen Angelegenheiten müssten die Vereine untereinander Lösungen finden, so Schreiber, denn die Spieler könnten erst wechseln, wenn sie die Saison in ihrer alten Mannschaft zu Ende gespielt hätten. Das sei insbesondere für Wechsel in Ligen wichtig, die derzeit noch nicht wieder aufgenommen wurden. Also zum Beispiel bei einem Wechsel aus der Bundesliga in eine andere europäische Liga.