Vor dem Münchner Oberlandesgericht hat ein Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) Spionagetätigkeit für den US-Geheimdienst CIA gestanden. Zu Prozessbeginn begründete der 32-Jährige dies mit Frust, Langeweile, Unzufriedenheit und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz. "Im BND hatte ich den Eindruck: Da hat man mir nichts zugetraut", sagte er und fügte hinzu: "Bei der CIA war das halt anders. Da konnte man sich beweisen."
Die Bundesanwaltschaft wirft Markus R. Spionage für die CIA sowie für den russischen Geheimdienst vor. Die Anklage lautet auf Landesverrat, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit.
Geheimhaltungsgrad "streng geheim"
Der Angeklagte war seit dem 1. Dezember 2007 Mitarbeiter des BND und soll bereits seit 2008 mit der CIA zusammengearbeitet haben. Er soll Dokumente und interne Informationen über Arbeit und Personal des BND geliefert und dafür über die Jahre hinweg mindestens 95.000 Euro erhalten haben. Die Nachrichten habe er in zunehmend regelmäßigen Abständen versandt, in den letzten beiden Jahren etwa im Wochenrhythmus, sagte Bundesanwalt Wolfgang Siegmund.
Die verratenen Dokumente waren bis zum höchsten Geheimhaltungsgrad "streng geheim" eingestuft. Darunter war offenbar auch eine Liste mit Decknamen und echten Identitäten deutscher Agenten im Ausland: In der Anklage heißt es, der Angeklagte habe eine "Personal- und Organisationsdatenbank" an die CIA übergeben, mit umfangreichen Datensätzen "sämtlicher aktueller und zahlreicher früherer Mitarbeiter" der Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen".
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt
Mitte 2014 soll der gelernte Bürokaufmann außerdem versucht haben, sich dem russischen Geheimdienst anzudienen, und dabei drei BND-Dokumente an das russische Generalkonsulat in München übergeben haben. Wegen dieser Mail, die er unverschlüsselt übermittelte, flog er auf. Der Mann war im Juli 2014 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vor dem 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts sind zunächst 24 Verhandlungstage bis zum 15. März 2016 vorgesehen.
Der Fall hatte 2014 für großes Aufsehen gesorgt. Nach einer Aufforderung der Bundesregierung musste der höchste Geheimdienstvertreter der USA Deutschland verlassen. Zuvor hatten die Ausspähaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA für massive politische Verstimmung zwischen den Verbündeten gesorgt.
Auf Landesverrat steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafe laut Strafgesetzbuch bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang.
(pg/stfr)