Vor Gericht wurden erstmals die Gründe öffentlich bekannt, warum der DSV seinen Sportdirektor fristlos gekündigt hatte: Thomas Kurschilgen habe seine Pflichten verletzt. Unter anderem im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Bundestrainer Freiwasserschwimmen, Stefan Lurz.
2019 erhält Kurschilgen eine E-Mail, in der eine Athletin entsprechende Anschuldigungen erhebt. Der Umgang des Sportdirektors damit wird aus dem Schriftverkehr deutlich, den der Richter aus den Akten zitiert.
Kurschilgen weist Vorwürfe zurück
Demnach hatte Kurschilgen die Ansprechperson für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt genauso in den Fall involviert, wie den damaligen Vize-Präsident des Verbandes. Auch auf Grundlage dieser Belege hat Kurschilgen im Saal Vorwürfe zurückgewiesen, er habe in dem Fall nichts unternommen. Vielmehr hätten öffentliche Spekulationen über den Kündigungsgrund seinen guten Ruf beschädigt.
Schwimmen - DSV bestätigt Freistellung von Thomas Kurschilgen
Für den Deutschen Schwimm-Verband erklärt Vize-Präsident Rupieper, der Verband habe in der Öffentlichkeit keine Angabe dazu gemacht, warum dem Sportdirektor gekündigt wurde:
"Es ist lediglich durch die Presse gemutmaßt worden, dass gewisse Vorgänge an einem Stützpunkt oder anderswo dazu geführt haben, dass Herr Kurschilgen dann von uns entlassen wurde. Das waren aber Mutmaßungen. Wir haben keine Erklärungen, weder über den Kündigungsgrund noch über den Zeitpunkt abgegeben."
DSV führt zu Unrecht beantragte Fördermittel als Grund an
Als weiteren Kündigungsgrund führt der DSV an, Kurschilgen habe als Sportdirektor Fördermittel für eine Trainerstelle beantragt, die er gar nicht hätte beantragen dürfen. Auch diesen Vorwurf hat Kurschilgen zurückgewiesen und erläuterte in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise beim Stellen solcher Anträge.
Ein dritter Grund für die Kündigung war nicht Gegenstand der Verhandlung, da der DSV diesen erst am Tag zuvor eingereicht hatte.
Nach anderthalb Stunden war die Verhandlung beendet. Zu einem vom Richter mehrfach vorgeschlagenen Vergleich kam es nicht. Wann ein Urteil fällt, ist unklar.